35 Jahre Grundgesetz in MV: Ein Grund zum Feiern
Justizministerin Bernhardt ruft zum Schutz und zur Stärkung der demokratischen Werte auf
Am 1. Oktober 2025 begeht Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Jubiläum: Seit 35 Jahren bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik die rechtliche Grundlage für das Land. Aus diesem Anlass betont die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, die Bedeutung des Schutzes dieses Fundamentes unserer Gesellschaft.
Das Grundgesetz als Garant für Freiheit und Gleichheit
Mit dem Grundgesetz erfährt Mecklenburg-Vorpommern seit über drei Jahrzehnten stabile rechtliche und gesellschaftliche Strukturen. Es ist die zentrale Basis für Demokratie, Rechtsstaat und Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger.
Justizministerin Jacqueline Bernhardt hebt in ihrer aktuellen Erklärung hervor: „Wir müssen das Grundgesetz schützen.“ Damit verdeutlicht sie die Verantwortung der Gesellschaft und der Politik, die grundlegenden Werte wie Gleichheit, Rechtssicherheit und Schutz der Menschenwürde aufrechtzuerhalten.
Rolle des Justizministeriums in Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern sieht es als zentrale Aufgabe, die Prinzipien und den Geist des Grundgesetzes zu vermitteln und zu schützen. In Zeiten gesellschaftlicher und politischer Herausforderungen ist dies von besonderer Bedeutung.
Perspektiven für die Zukunft
Die aktuelle Stellungnahme der Ministerin unterstreicht die Notwendigkeit, das Grundgesetz nicht als selbstverständlich anzusehen. Sie appelliert an Bürgerinnen und Bürger sowie staatliche Institutionen, sich aktiv für den Erhalt und die Stärkung der verfassungsmäßigen Ordnung einzusetzen.
Das Jubiläum lädt dazu ein, sich mit den Werten des Grundgesetzes auseinanderzusetzen und deren Bedeutung für die Gegenwart sowie die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns zu reflektieren.
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