Ausführungsanordnung im Freiwilligen Landtausch „Klockenhagen“
Neue Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ab 24. September 2026
Für den Freiwilligen Landtausch „Klockenhagen“ ist die Ausführung des Tauschplanes angeordnet worden. Das geht aus einer Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hervor. Die Mitteilung betrifft das Flurbereinigungsgebiet in der Gemeinde Ribnitz-Damgarten, Gemarkung Klockenhagen.
Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wurde der 24. September 2026 festgesetzt. Mit diesem Tag werden die betroffenen Grundstücke Eigentum der neuen Eigentümer. Bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich-rechtliche Lasten gehen dann auf die neuen Eigentümer über.
Zugleich wechseln mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes auch Besitz und Nutzung der Tauschgrundstücke, sofern die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben.
Betroffene Flurstücke
Die Anordnung betrifft folgende Flurstücke in der Gemarkung Klockenhagen:
- Flur 1: Flurstücke 43/2, 69, 73, 74/2, 74/3
- Flur 2: Flurstücke 41/18, 41/20, 41/24, 41/25, 41/28, 67/6, 67/21, 73/1, 119, 123
Frist für Anträge bei Nießbrauch und Pacht
Wenn Festsetzungen des Tauschplans Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse haben, können bestimmte Anträge nur innerhalb von drei Monaten seit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung gestellt werden.
Das betrifft nach der Bekanntmachung folgende Fälle:
- die Verzinsung einer Ausgleichszahlung bei einer dem Nießbrauch unterliegenden Mehrzuteilung von Land,
- die Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz,
- die Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes infolge der Änderungen durch den Freiwilligen Landtausch.
Im Fall der Auflösung des Pachtverhältnisses ist nur der Pächter antragsberechtigt.
Begründung der Anordnung
Als Grundlage nennt die Behörde den unanfechtbaren Tauschplan. Dessen Ausführung sei nach dem Flurbereinigungsgesetz anzuordnen gewesen.
Widerspruch möglich
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern mit Sitz in Stralsund oder bei dessen Außenstelle mit Sitz in Ueckermünde zu erheben.
Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 5433.2-N-075-386 und ist unter der Nummer B 687 vom 12. August 2026 veröffentlicht. Die Ausführungsanordnung ist auf den 13. August 2026 datiert.
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