Sprache wählen

Biogasanlage Woldegk: Unterlagen jetzt öffentlich einsehbar

Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren – Einwendungen online möglich

Von Landesredaktion MV

Die Biogasanlage Woldegk/Carolinenhof steht vor einer bedeutenden Veränderung. Im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurden nun die Antragsunterlagen für das erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Dies geschieht gemäß den einschlägigen Paragraphen des BImSchG in Verbindung mit der 9. Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Rechtliche Grundlage und Verfahren

Die Veröffentlichung und Auslegung erfolgt auf Basis von § 19 sowie § 10 Absatz 3 und 4 des BImSchG. Die zugehörigen Regelungen legen fest, dass wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen wie der Biogasanlage Woldegk/Carolinenhof einen Antrag und eine umfassende Prüfung durch die zuständigen Behörden erfordern.

Die Auslegung der Antragsunterlagen bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessierten die Möglichkeit, sich über die geplanten Änderungen zu informieren und gegebenenfalls Einwendungen vorzubringen.

Antragstellung und öffentliche Beteiligung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) ist als zuständige Behörde für das Verfahren verantwortlich (Nr.: AB 05/26 - 02.2026). Die Veröffentlichung der Unterlagen ist ein zwingender Schritt im Rahmen der Transparenz und Bürgerbeteiligung. Die Öffentlichkeit erhält so frühzeitig Einblick in die Planungen und kann im Rahmen der Fristen Stellung nehmen.

Transparenz im Genehmigungsverfahren

  • Auslegung: Antragsunterlagen werden öffentlich zugänglich gemacht
  • Beteiligung: Bürger können sich informieren und Einwendungen einreichen
  • Verfahren: Orientierung an den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 9. BImSchV
  • Weitere Informationen

    Die vollständige Bekanntmachung sowie weiterführende Informationen sind auf der offiziellen Website des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte einsehbar.

    Weitere Informationen zur Auslegung der Antragsunterlagenhttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=217339&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

    Die Beteiligung der Öffentlichkeit gilt als wichtiger Bestandteil transparenter und nachhaltiger Genehmigungsverfahren. Interessierte sind eingeladen, sich aktiv einzubringen und die Unterlagen während der Auslegungsfrist einzusehen.

    Eigene Anzeige

    Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

    Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

    Jetzt anfragen

    Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: