Bodenordnungsverfahren Wolfshagen-Bauhof abgeschlossen
STALU VP bestätigt verbesserte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Landkreis Vorpommern-Rügen
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) informiert über die Schlussfeststellung des Bodenordnungsverfahrens „Wolfshagen-Bauhof“. Gemäß § 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wurde eine entsprechende Bekanntmachung im Landkreis Vorpommern-Rügen veröffentlicht. Die Maßnahme trägt die Nummer B 608 und wurde am 23.10.2025 dokumentiert.
Hintergrund zum Bodenordnungsverfahren
Bodenordnungsverfahren dienen dazu, ländliches Grundeigentum neu zu ordnen und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zu verbessern. Im Fall von „Wolfshagen-Bauhof“ ist das Hauptziel, eine rechtliche und praktische Grundlage für eine effizientere Flächennutzung im betreffenden Gebiet zu schaffen. Durch solche Maßnahmen können landwirtschaftliche Strukturen gestärkt und die Flächenbewirtschaftung nachhaltiger gestaltet werden.
Rechtliche Grundlagen
Informationen für Betroffene und Interessierte
Die vollständige Bekanntmachung mit allen Details zum Verfahren steht online zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger mit Bezug zum Gebiet „Wolfshagen-Bauhof“ oder allgemeinem Interesse an Bodenordnungsverfahren können dort weitere Informationen abrufen.
title="Zur vollständigen Bekanntmachung des STALU VP"
subTitle="Verfahren „Wolfshagen-Bauhof“, Landkreis Vorpommern-Rügen"
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Das Bodenordnungsverfahren ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Agrarstruktur im Landkreis Vorpommern-Rügen. Die nun erfolgte Schlussfeststellung bildet den Abschluss des formalen Prozesses. Weitere Entwicklungen im Bereich Flurbereinigung und landwirtschaftliche Nutzung werden vom STALU VP fortlaufend bekanntgegeben.
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