Bundesrat will Ausnahmeregel beim Jugendschutz kippen
Strengere Alkoholgesetze für 14- und 15-Jährige ohne begleitetes Trinken in der Öffentlichkeit

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Der Bundesrat hat am Freitag eine klare Forderung an die Bundesregierung gerichtet: Die Ausnahme im Jugendschutzgesetz, die das sogenannte „begleitete Trinken“ für 14- und 15-Jährige bislang erlaubt, soll abgeschafft werden. Dieses Modell gestattet es Jugendlichen, in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren, sofern eine erwachsene sorgeberechtigte Person sie dabei begleitet.
Hintergrund der Bundesrats-Entschließung
Die aktuelle Regelung im Jugendschutzgesetz enthält eine Ausnahme, die es Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren ermöglicht, in Anwesenheit einer erwachsenen sorgeberechtigten Person öffentlich Alkohol zu trinken. Diese umstrittene Ausnahme steht nun im Fokus der politischen Debatte.
Mit der getroffenen Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, diese Ausnahme ersatzlos zu streichen. Die Initiative soll dazu beitragen, den Jugendschutz in Deutschland weiter zu stärken und einen kontrollierten Umgang mit dem Alkoholkonsum junger Menschen sicherzustellen.
Ziel: Stärkerer Schutz für Jugendliche
Befürworter der Entschließung sehen in der Abschaffung des begleiteten Trinkens einen wichtigen Schritt für die Gesundheit junger Menschen. Die öffentliche Diskussion um die Wirkung von Alkohol auf Jugendliche und die Verantwortung von Sorgeberechtigten steht dabei im Mittelpunkt.
Öffentliche Debatte: Pro und Contra
Die Initiative löst auch eine gesellschaftliche Debatte aus. Wichtige Fragen lauten: Sorgt die Begleitung Erwachsener wirklich für verantwortungsvolleren Konsum oder setzt sie ein falsches Signal? Sollte Alkohol für unter 16-Jährige generell tabu sein, auch im familiären Umfeld?
Mit der angestrebten Streichung der Ausnahme könnten sich die Regeln zum Alkoholgenuss für Jugendliche grundlegend ändern. Die Entscheidung der Bundesregierung bleibt nun abzuwarten – eine Anpassung des Jugendschutzgesetzes wäre ein deutliches Signal für den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland.
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