Fördermittel für Tierheime: Jetzt Antrag stellen!
Mecklenburg-Vorpommern: Unterstützung für Fund- und Wildtiere – Frist endet am 31. März
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat in einer aktuellen Pressemitteilung auf die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln für Tierheime hingewiesen. Betreiber spezialisierter Einrichtungen können noch bis zum 31. März einen Förderantrag stellen.
Förderung für Tierheime: Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an Betreiber von Einrichtungen, die Fundtiere, fortgenommene oder eingezogene Tiere sowie sichergestellte Tiere betreuen. Auch Tierheime, die sich um kranke, verletzte oder aus anderen Gründen hilflose Wildtiere kümmern, können Anträge stellen.
Frist und Antragsstellung
Die Anträge sind bis zum 31. März beim zuständigen Ministerium einzureichen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht vorgesehen. Die Förderung soll Tierheime und vergleichbare Einrichtungen in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen und zur Versorgung hilfsbedürftiger Tiere beitragen.
Weitere Informationen und Service
Wer nähere Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung sucht, findet die vollständige Pressemitteilung auf der Webseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.
Mit dieser Fördermaßnahme setzt das Ministerium ein Signal für den Tierschutz und möchte die Betreiber von Tierheimen gezielt unterstützen. Die Entwicklung der Antragszahlen bleibt abzuwarten.
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