Förderung für Tierheime 2025: Jetzt Antrag stellen

Ministerium MV fordert Tierheime zur Einreichung von Förderanträgen bis 30. März 2025 auf, um Versorgung hilfsbedürftiger Fund- und Wildtiere zu sichern.

Von Landesredaktion MV1 Min. Lesezeit

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt ruft Betreiber von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen dazu auf, Förderanträge für das Jahr 2025 einzureichen. Der Stichtag für die Antragstellung ist der 30. März.

Förderprogramm für Tierheime und Wildtierstationen

Gefördert werden Einrichtungen, die sich um die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren kümmern. Ebenso sind Betriebe antragsberechtigt, die kranke, verletzte oder aus anderen Gründen hilflose Wildtiere aufnehmen.

Die Maßnahme soll dazu beitragen, die umfassende Versorgung und den Schutz von Tieren in Notlagen zu sichern. Das Förderprogramm richtet sich explizit an verantwortliche Betreiber und Träger solcher Einrichtungen im Land.

Frist und wichtige Hinweise zur Antragstellung

  • Der Antrag muss bis spätestens 30. März eingereicht werden.
  • Berechtigt sind Betreiber von Einrichtungen, die bestimmte Tiergruppen aufnehmen und betreuen.
  • Weitere Details und Vorgaben stehen über die offizielle Pressemitteilung des Ministeriums zur Verfügung.
  • Das Ministerium verweist in seiner Nachricht zudem auf einen Anhang, der ergänzende Informationen für Antragsteller enthalten könnte. Für alle Interessierten empfiehlt sich daher ein Blick in die vollständige Pressemitteilung.

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