Förderung für Tierheime 2025: Jetzt Antrag stellen
Ministerium ruft Betreiber von Tierheimen und Wildtierstationen zur Antragseinreichung bis 30. März auf
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt ruft Betreiber von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen dazu auf, Förderanträge für das Jahr 2025 einzureichen. Der Stichtag für die Antragstellung ist der 30. März.
Förderprogramm für Tierheime und Wildtierstationen
Gefördert werden Einrichtungen, die sich um die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren kümmern. Ebenso sind Betriebe antragsberechtigt, die kranke, verletzte oder aus anderen Gründen hilflose Wildtiere aufnehmen.
Die Maßnahme soll dazu beitragen, die umfassende Versorgung und den Schutz von Tieren in Notlagen zu sichern. Das Förderprogramm richtet sich explizit an verantwortliche Betreiber und Träger solcher Einrichtungen im Land.
Frist und wichtige Hinweise zur Antragstellung
Das Ministerium verweist in seiner Nachricht zudem auf einen Anhang, der ergänzende Informationen für Antragsteller enthalten könnte. Für alle Interessierten empfiehlt sich daher ein Blick in die vollständige Pressemitteilung.
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