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Freiwilliger Landtausch im Ducherow Forst gestartet

Staatliches Amt Vorpommern ordnet Eigentum neu – Betroffene sollen Rechte anmelden

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat den Anordnungsbeschluss zum freiwilligen Landtausch „Ducherow Forst“ im Landkreis Vorpommern-Greifswald veröffentlicht. Mit dieser Maßnahme soll die Neuordnung von Eigentum, Nutzung und Bewirtschaftung im genannten Gebiet effizienter gestaltet werden. Personen und Rechteinhaber, die vom Landtausch betroffen sein könnten, werden nun aufgefordert, alle bisherigen – insbesondere unbekannte – Rechte geltend zu machen und anzumelden.

Anordnungsbeschluss nach Flurbereinigungsgesetz

Die aktuelle Bekanntmachung erfolgte auf Grundlage des § 6 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist es, die Strukturen der land- und forstwirtschaftlichen Flächen im „Ducherow Forst“ nachhaltig zu verbessern. Der freiwillige Charakter des Landtausches ermöglicht eine einvernehmliche Umsetzung zwischen den Beteiligten.

Wichtige Hinweise für Betroffene

  • Die öffentliche Bekanntmachung richtet sich an alle potenziell Betroffenen und Rechteinhaber.
  • Jede Person mit Ansprüchen oder unbekannten Rechten im betroffenen Bereich wird gebeten, diese umgehend anzumelden.
  • Das Verfahren soll insbesondere Klarheit über bestehende Rechte schaffen und eine rechtssichere Neustrukturierung ermöglichen.
  • Weiterführende Informationen und Verfahrensdetails

    Die vollständige Bekanntmachung mit allen Details sowie ein Anhang zur Pressemitteilung sind auf der offiziellen Webseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern verfügbar.

    Bekanntmachung zum Landtausch 'Ducherow Forst'https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=215691

    Kontaktmöglichkeit für Rückfragen

    title="Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern"

    subtitle="Rückfragen zum Landtausch 'Ducherow Forst'"

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    Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern steht für weitere Auskünfte bereit. Potenzielle Rechteinhaber werden ausdrücklich gebeten, das Angebot der Beratung und Information wahrzunehmen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten.

    Quelle: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Pressemitteilung Nr. B 618 vom 12.11.2025

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