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Freiwilliger Landtausch in Klevenow gestartet

STALU VP veröffentlicht Ausführungsanordnung zur Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat eine neue Bekanntmachung veröffentlicht. Gegenstand ist die Ausführungsanordnung zum freiwilligen Landtausch „Klevenow“ im Landkreis Vorpommern-Rügen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 103f Absatz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG).

Was ist ein freiwilliger Landtausch?

Beim freiwilligen Landtausch schließen sich Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen freiwillig zusammen, um ihre Grundstücke untereinander neu aufzuteilen. Ziel ist eine bessere Bewirtschaftung oder die Förderung von ökologischen Maßnahmen.

Details zur Ausführungsanordnung

Mit der Ausführungsanordnung wird geregelt, wie der Landtausch im Gebiet „Klevenow“ konkret umgesetzt werden soll. Die Bekanntmachung des STALU VP ist öffentlich einsehbar.

  • Veröffentlichende Stelle: STALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Aktenzeichen: B 630 - .02.2026
  • Betroffener Kreis: Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Informationszugang

    Die vollständige Pressemitteilung kann über die offizielle Plattform des STALU VP eingesehen werden. Bürger und Betroffene finden dort weitergehende Informationen zum Ablauf und zu nächsten Schritten.

    Zur vollständigen Meldung von STALU VPhttps://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/?id=217539&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

    Bedeutung für Eigentümer und Region

    Der freiwillige Landtausch bietet Landwirten im Raum Klevenow die Möglichkeit, ihre Flächen effizienter zu nutzen. Durch die Neuordnung der Grundstücke kann die Bewirtschaftung wirtschaftlicher und ökologisch nachhaltiger gestaltet werden. Auch für die Region Vorpommern-Rügen hat das Verfahren eine strukturelle Bedeutung.

    Interessierte können sich über die öffentlichen Informationskanäle des STALU VP über weitere Details oder Ansprechpersonen informieren. Weitere Anhänge oder ergänzende Dokumente zur Pressemitteilung lagen nicht vor.

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