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Freiwilliger Landtausch in Klockenhagen gestartet

STALU VP ruft Eigentümer zur Anmeldung unbekannter Rechte bis Januar 2026 auf

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat den Anordnungsbeschluss zum freiwilligen Landtausch „Klockenhagen“ bekanntgegeben. Mit diesem Schritt werden Grundstückseigentümer sowie weitere mögliche Rechteinhaber im Landkreis Vorpommern-Rügen offiziell dazu aufgefordert, bislang unbekannte Rechte an betroffenen Flächen anzumelden.

Hintergründe zum freiwilligen Landtausch

Der freiwillige Landtausch ist ein Verfahren, das der Neuordnung von landwirtschaftlich genutztem Grundbesitz dient und kann helfen, zersplitterte Eigentumsverhältnisse zu vereinfachen.

Anmeldung unbekannter Rechte

Gemäß § 6 Flurbereinigungsgesetz werden alle Personen, die Rechte an den vom Landtausch betroffenen Grundstücken haben oder geltend machen möchten, dazu aufgerufen, diese innerhalb einer Frist gegenüber der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anordnung trägt die Nummer B 628 - 19.01.2026.

Wie geht es weiter?

  • Die Bekanntmachung richtet sich insbesondere an Eigentümer und potenzielle Rechteinhaber.
  • Weitere Details zum Verfahren finden Interessierte auf der Website des STALU VP.
  • Informationen zu Anhängen der Mitteilung wurden nicht näher spezifiziert.
  • title="Weitere Informationen zum Landtauschverfahren"

    url="https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/?id=217247"/>

    Die Ankündigung des Anordnungsbeschlusses markiert den nächsten Verfahrensschritt im Projekt „Klockenhagen“ und bildet die Grundlage für die anschließende Umsetzung der Neuordnung. Die Beteiligten werden gebeten, ihre Rechte zeitnah anzumelden, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

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