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Freiwilliger Landtausch in Lüdershagen III gestartet

STALU VP ordnet Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen an – Betroffene mit unbekannten Rechten sollen sich melden

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat im Landkreis Vorpommern-Rügen den Anordnungsbeschluss für das Verfahren „Freiwilliger Landtausch Lüdershagen III“ veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung, die gemäß § 6 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) erfolgt, werden insbesondere auch Inhaber möglicherweise unbekannter Rechte aufgefordert, sich zu melden.

Hintergrund des Landtauschverfahrens

Der freiwillige Landtausch „Lüdershagen III“ stellt eine Maßnahme dar, bei der Flurstücke zur Verbesserung der Agrarstruktur neu verteilt werden. Ziel ist es, eine nachhaltige und wirtschaftlichere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu ermöglichen und den Besitz einzelner Grundstücke zu optimieren.

Das Verfahren wird unter der Nummer B 582 – 02.07.2025 geführt und betrifft Flächen im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Anmeldung unbekannter Rechte

Im Rahmen des Beschlusses ruft das STALU VP alle Personen auf, die Rechte an den betroffenen Flächen vermuten, sich zu melden. Dies ist wichtig, um alle Ansprüche zu berücksichtigen und einen rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten. Die Anmeldung unbekannter Rechte ist ein zentrales Element im Verfahren, damit alle rechtlichen Belange in die Neuordnung einfließen können.

Weiterführende Informationen

Weitere Details zum Anordnungsbeschluss und zum freiwilligen Landtausch „Lüdershagen III“ können auf der offiziellen Bekanntmachungsseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern abgerufen werden. Dort steht auch ein Anhang zur Verfügung, in dem ergänzende Informationen enthalten sind.

Originalmeldung zur Bekanntmachung

Weitere Informationen zum Landtausch Lüdershagen III

https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=212162&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

Das Verfahren läuft unter Mitwirkung der zuständigen Behörden und unterstreicht die Bedeutung transparenter und rechtssicherer Abläufe bei der Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen. Beteiligte und Interessierte sollten die Bekanntmachung sorgfältig prüfen und im Zweifel ihre Rechte anmelden.

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