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Genehmigung für zwei Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet Groß Luckow/Klein Luckow

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG die Genehmigung nach § 4 BImSchG erteilt; Einsichtnahme im Zeitraum vom 11. bis 25. August 2026 möglich.

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Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet Groß Luckow/Klein Luckow (38/2015) in der Gemeinde Jatznick öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV.

Mit Bescheid G 017/25 vom 22. Dezember 2025, Aktenzeichen StALU MS 54-571/1796-1/2024, wurde der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG aus Bremen eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt.

Umfang der Genehmigung

Die Genehmigung umfasst zwei Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Jatznick, Gemarkung Klein Luckow, auf Flur 7, Flurstück 12, sowie Flur 8, Flurstück 13. Die Kabeltrasse ist nach Angaben der Behörde nicht Bestandteil dieser Genehmigung.

Genehmigte Anlagen

  • WEA 03: Typ Nordex N175, Nennleistung 6,8 MW, Nabenhöhe 179,0 Meter, Rotordurchmesser 175 Meter, Gesamthöhe 266,5 Meter, Standort in der Gemarkung Klein Luckow, Flur 8, Flurstück 13, Koordinaten: E 33421416, N 5934261.
  • WEA 04: Typ Nordex N175, Nennleistung 6,8 MW, Nabenhöhe 179,0 Meter, Rotordurchmesser 175 Meter, Gesamthöhe 266,5 Meter, Standort in der Gemarkung Klein Luckow, Flur 7, Flurstück 12, Koordinaten: E 33421862, N 5934479.

Nach Angaben des StALU schließt die Genehmigung gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen ein. Dazu zählen insbesondere die Baugenehmigung, die Naturschutzgenehmigung und die luftfahrtbehördliche Zustimmung.

Bescheid online und in Neubrandenburg einsehbar

Der Genehmigungsbescheid samt Anlagen ist vom 11. August 2026 bis einschließlich 25. August 2026 auf der Internetseite des StALU Mecklenburgische Seenplatte einsehbar. Die Unterlagen stehen unter www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-1796-Gross-Luckow-2-WEA bereit.

Auf Verlangen eines Beteiligten wird zudem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids mit Anlagen liegt dafür im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg, aus.

Die Einsichtnahme ist vom 11. August 2026 bis einschließlich 25. August 2026 während der Dienststunden nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich. Die Behörde nennt dafür folgende Zeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 7 bis 15.30 Uhr
  • Dienstag: bis 16.30 Uhr
  • Freitag: bis 13 Uhr

Terminvereinbarungen sind unter Telefon 0385 588 69 540 oder per E-Mail an [email protected] möglich.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, anfordern. Die Behörde nennt dafür ebenfalls die E-Mail-Adresse [email protected].

Rechtsbehelfe

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben nach Angaben der Behörde keine aufschiebende Wirkung.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

Der Antragsteller, also der Genehmigungsinhaber, kann gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erheben.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, eingelegt werden.

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