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Genehmigung für Groß-Windenergieanlagen in MV erteilt

Zwei Anlagen des Typs Nordex N175/X mit 6,8 MW an den Standorten Groß Below und Bartow genehmigt – Widerspruchsfrist läuft

Von Landesredaktion MV

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Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Bartow markiert einen wichtigen Schritt im Bereich der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat den neuen Bescheid gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über die Details des Vorhabens zu informieren.

Neue Genehmigung für Windenergieanlagen

Am 23. Januar 2025 wurde der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG eine Genehmigung zur Änderung und zum Betrieb von Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/X erteilt. Mit einer Nennleistung von jeweils 6,8 Megawatt und einer Gesamthöhe von 266,5 Metern stellen diese Anlagen einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung der Region dar. Die Genehmigung ersetzt die bisher geltenden Regelungen vom 27. Juni 2024 und enthält umfangreiche Nebenbestimmungen.

Technische Daten und Standorte der Anlagen

Die beiden Windenergieanlagen werden an den folgenden Standorten errichtet:

  • UKA 01: Standort in Groß Below, Flur 2, Flurstück 55/2, Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m, Gesamthöhe 266,5 m
  • UKA 02: Standort in Bartow, Flur 1, Flurstück 137/9, mit identischen technischen Spezifikationen
  • Die detaillierte Anlagenbeschreibung ergibt sich aus den im Verfahren eingebrachten Antragsunterlagen. Die Genehmigung ist an die Einhaltung aller zugehörigen Unterlagen und Bestimmungen gekoppelt.

    Verfahrensrechtliche Bestimmungen und Auflagen

    Die Genehmigung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz umfasst nicht nur den Bau, sondern auch den späteren Betrieb der Anlagen. Alle erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen gemäß § 13 BImSchG sind in der Entscheidung enthalten.

    Ein wichtiger Aspekt stellt die Rückbauverpflichtung dar. Zur Sicherstellung dieses Rückbaus wurde eine Bankbürgschaft in Höhe von 1.002.400,00 Euro zu Gunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte festgesetzt.

    Entscheidungsunterlagen und Einsehbarkeit

    Dem Bescheid liegen umfangreiche Entscheidungsunterlagen zugrunde. Dazu zählen neben den Antragsunterlagen selbst u. a. Lagepläne, Angaben zu Emissionen und Immissionen, Sicherheitsnachweise, Betriebskonzepte, Dokumente zum Natur- und Landschaftsschutz sowie weitere spezifische Unterlagen. Nachgereichte Dokumente sind ebenfalls Bestandteil der Genehmigung.

    Rechtsbehelfe und Beteiligungsmöglichkeiten

    Betroffene Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Einwände einzureichen. Ein schriftlicher Widerspruch kann innerhalb eines Monats beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass gegen die Zulassung von Windenergieanlagen mit einer Höhe über 50 Metern keine aufschiebende Wirkung besteht. Zusätzlich können Entscheidungen nach § 4 BImSchG durch die Anrufung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald überprüft werden.

    Öffentlichkeitsbeteiligung und Informationszugang

    Der Genehmigungsbescheid sowie alle relevanten Unterlagen liegen vom 23. April bis zum 6. Mai 2025 beim Amt in Neubrandenburg während der Dienstzeiten zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Wer eine schriftliche oder elektronische Begründung benötigt, kann diese beim Amt anfordern.

    Weitere Informationen und Dokumente zur Genehmigunghttps://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

    Ausblick

    Mit der neuen Genehmigung und den getroffenen Vorkehrungen wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern geleistet. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit und der umfangreiche Genehmigungsprozess spiegeln die wachsende Bedeutung von Transparenz und Umweltschutz im Bereich der erneuerbaren Energien wider.

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