Genehmigung für zwei neue Windräder in Papenhagen
STALU VP veröffentlicht Änderungsgenehmigung und ermöglicht öffentliche Einsicht
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat eine neue Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N-149/5X im Windpark Papenhagen veröffentlicht. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV. Die Details wurden unter der Nummer B 620 - 08.12.2025 registriert.
Hintergrund zur Änderungsgenehmigung
Änderungen bei Genehmigungen für Windenergieanlagen regeln, wie und unter welchen Bedingungen Bau und Betrieb der Anlagen fortgesetzt oder angepasst werden dürfen. Mit der nun erfolgten Bekanntmachung wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, Einsicht in die Änderungsgenehmigung zu nehmen.
Veröffentlichung und Auslegung
Der Änderungsgenehmigungsbescheid und ein zugehöriger Anhang werden öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und Einsicht in die Dokumente zu nehmen. Die Maßnahme dient der Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren.
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Wichtige Punkte zur Auslegung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein zentraler Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für Windenergieprojekte und soll für Transparenz sowie Akzeptanz sorgen. Weitere Informationen und detaillierte Dokumente können auf der Website des STALU VP eingesehen werden.
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