Genehmigungsbescheid G 013/25 jetzt öffentlich
Behörde informiert transparent über das laufende Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG und 9. BImSchV
Die zuständige Behörde informiert aktuell über die Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 013/25. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wird der Vorgang gemäß § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich gemacht.
Hintergrund zur Bekanntmachung
Die Veröffentlichung mit der Kennnummer AB /26 - 12.01.2026 ist Teil des formalen Verfahrens im Umweltrecht. Hierbei werden interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie andere Betroffene transparent über bestehende oder anstehende Genehmigungen informiert.
Transparenz und Beteiligung
Das Verfahren sieht vor, dass die Öffentlichkeit Zugang zu allen relevanten Informationen erhält. Im konkreten Fall gab die Behörde bekannt, dass es keine weiteren Anhänge zu dieser Bekanntmachung gibt.
Weiterführende Informationen
title="Offizielle Meldung der Behörde"
subTitle="Volltext der Bekanntmachung online"
url="https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=216956&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle"
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Mit der Veröffentlichung des Genehmigungsbescheides gewährleistet die Behörde eine offene Informationspolitik und gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, umfassende Einblicke in laufende Genehmigungsverfahren zu erhalten. Damit bleibt das Verfahren transparent und nachvollziehbar.
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