Gerichtsurteil: Waldfläche des Darß-Campingplatzes wird geräumt
Das Landgericht Stralsund bestätigt die Kündigung des Pachtvertrags durch Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der Natur – Umweltminister Backhaus begrüßt das Urteil
Das Landgericht Stralsund hat am 6. Mai 2025 eine wegweisende Entscheidung im Streit um den Campingplatz auf dem Darß getroffen. Laut Urteil muss die Regenbogen AG die im Wald gelegene Teilfläche des Campingplatzes räumen. Hintergrund ist die bereits zum 31. Dezember 2023 erfolgte Kündigung des Pachtvertrags durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Details zum Urteil
Die gerichtliche Entscheidung beendet eine lang andauernde Auseinandersetzung zwischen dem Land und der Regenbogen AG über die Nutzung der Flächen auf dem Darß. Die betroffene Teilfläche, die sich im Waldgebiet befindet, muss nun von der bisherigen Pächterin geräumt werden. Mit diesem Schritt setzt das Land die eigenen Vorgaben konsequent um.
Position des Umweltministeriums
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat das Urteil ausdrücklich begrüßt. Aus seiner Sicht bestätigt die Entscheidung das Vorgehen und die rechtlichen Schritte des Landes im Zusammenhang mit dem Pachtverhältnis.
Weiterführende Informationen
Interessierte können die vollständige Pressemeldung sowie weiterführende Hintergründe über den folgenden Link einsehen:
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Bedeutung des Urteils
Das Urteil des Landgerichts Stralsund hat Signalwirkung: Es bestätigt die Handlungsfähigkeit der Landesregierung in Fragen des Naturschutzes und der Verpachtung öffentlicher Flächen. Für den Campingplatz auf dem Darß stellt dies einen bedeutenden Einschnitt dar und könnte Vorbildcharakter für ähnliche Verfahren im Land haben.
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