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Groß Hundorf IV: Neue Windenergieanlagen geplant

Genehmigung für zwei Anlagen in Wedendorfersee mit Inbetriebnahme 2026 – Bürgerbeteiligung bis Juni 2025

Von Landesredaktion MV

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Am 22. April 2025 hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg eine amtliche Bekanntmachung veröffentlicht, die den Weg für die Errichtung und den Betrieb von zwei neuen Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Wedendorfersee, Landkreis Nordwestmecklenburg, freimacht. Das Projekt trägt den Namen Groß Hundorf IV und wird von der wpd Windpark Groß Hundorf GmbH & Co. KG umgesetzt.

Die geplanten Windenergieanlagen im Überblick

Das Vorhaben umfasst zwei moderne Windenergieanlagen:

  • Anlage N163/6.X: Nabenhöhe von 164 Metern, Gesamthöhe 245,5 Meter, Rotordurchmesser 163 Meter, Leistung rund 7.000 kW.
  • Anlage N149/5.X: Nabenhöhe von 164 Metern, Gesamthöhe 238,6 Meter, Rotordurchmesser 149 Meter, Leistung rund 5.700 kW.
  • Beide Anlagen sind dreiblättrig konstruiert und erreichen beeindruckende technische Ausmaße. Sie sind im Gemeindegebiet Wedendorfersee in Mecklenburg-Vorpommern geplant, mit einem voraussichtlichen Betriebsstart im Jahr 2026.

    Genehmigungsverfahren und gesetzliche Grundlagen

    Für die Umsetzung des Projekts wurde eine Genehmigung nach § 4 beantragt. Das notwendige Verfahren erfolgt nach den Vorgaben des § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (

    ), sowie der 9. Verordnung über das Genehmigungsverfahren ().

    Die zuständige Behörde für das Verfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Das Unternehmen hat zusätzlich eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Ein entsprechender Bericht liegt bereits vor.

    Transparenz und Bürgerbeteiligung

    Die Antragstellung und alle zugehörigen Unterlagen stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung: Vom 29. April bis zum 28. Mai 2025 können Interessierte die Unterlagen sowohl im Amt als auch online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „Groß Hundorf IV“ einsehen.

    Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, vom 29. April bis 30. Juni 2025 schriftliche Einwendungen gegen das Projekt einzureichen. Diese können bei der Genehmigungsbehörde oder per E-Mail eingereicht werden – wichtig ist, dass Einsendungen vollständig und unterschrieben sind, damit sie gültig sind.

    • Einwendungen sind nur innerhalb der Frist zulässig, es sei denn, sie beruhen auf besonderen privatrechtlichen Titeln.
    • Wenn nötig, können Name und Adresse der Einwender zum Schutz der persönlichen Daten unkenntlich gemacht werden.
    • Die Entscheidung über die eingegangenen Einwendungen kann statt eines individuellen Bescheids auch per öffentlicher Bekanntmachung erfolgen.
    • Bedeutung für die Windenergie-Region und weitere Schritte

      Mit dem geplanten Ausbau verfolgt die Gemeinde Wedendorfersee das Ziel, die regionale Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen. Die beiden Windkraftanlagen mit einer geballten Gesamtleistung von etwa 12,7 Megawatt könnten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende auf lokaler Ebene leisten.

      Das offene und transparente Genehmigungsverfahren bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und etwaige Anliegen frühzeitig vorzutragen. Das Engagement der Öffentlichkeit ist ein bedeutender Bestandteil des Prozesses, der dazu beiträgt, die Projekte bestmöglich an die Bedürfnisse von Mensch und Natur anzupassen.

      Nach Abschluss der Einspruchsfrist und der gegebenenfalls nötigen Prüfung der Einwendungen wird die Behörde eine Entscheidung treffen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, doch die Weichen für die nächsten Schritte sind gestellt.

      Informationen und Einsichtnahme

      Wer sich über den aktuellen Stand informieren oder Einsicht in die Unterlagen nehmen möchte, hat im vorgegebenen Zeitraum verschiedene Möglichkeiten. Die Online-Einsicht im UVP-Portal erleichtert den Zugang auch für Personen, die nicht direkt vor Ort sein können.

      Fazit

      Die geplante Errichtung der beiden Windenergieanlagen in Groß Hundorf IV markiert einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen, regionalen Energieversorgung. Das strukturierte Verfahren, die umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung und die freiwillig beantragte Umweltverträglichkeitsprüfung zeigen, dass sowohl Transparenz als auch das Anliegen des Umweltschutzes in diesem Vorhaben eine zentrale Rolle spielen.

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