Grünes Licht für Windkraft in Westmecklenburg
Genehmigung für acht Windräder stärkt nachhaltige Energieversorgung der Region
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat eine offizielle Bekanntmachung zur Genehmigung des Vorbescheids für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen – bekannt als „WKA Rohlstorf XI“ – veröffentlicht. Grundlage bildet dabei der § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 16. Februar 2026.
Genehmigungsbescheid zum Vorbescheid
Das Bescheid-Verfahren, Nummer B09/26, datiert auf den 12. Februar 2026, regelt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt im Raum Westmecklenburg. Die Entscheidung wurde durch das StALU WM nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen getroffen.
Ziel der geplanten Maßnahme ist die Errichtung und der künftige Betrieb von acht Windkraftanlagen. Diese sollen unter dem Projektnamen „WKA Rohlstorf XI“ errichtet werden und einen weiteren Schritt zur Energiewende in der Region darstellen.
Öffentliche Bekanntmachung und weitere Informationen
Die vollständige Meldung beinhaltet detaillierte Informationen sowie drei Anhänge. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich direkt auf der Website des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg informieren.
title="Zur offiziellen Bekanntmachung von StALU WM"
subTitle="Weitere Details, vollständige Meldung und Anhänge"
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Bedeutung für die Region
Die Errichtung von acht neuen Windkraftanlagen unterstreicht das Engagement der Region für eine nachhaltige Energieversorgung. Durch den Genehmigungsbescheid wird nun der Grundstein für die weitere Planung und Umsetzung des Projektes gelegt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Transparenz im Verfahren sind zentrale Anliegen des Staatlichen Amtes, um Akzeptanz sowie ein breites Informationsangebot sicherzustellen.
Weitere Details zum Ablauf, den geplanten Schritten und den Inhalten der Anhänge sind auf der Webseite des StALU WM abrufbar. Für Fragen zum Projekt und dem Genehmigungsverfahren steht die Behörde als Ansprechpartner zur Verfügung.
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