Grünes Licht für Windkraftanlage Lübesse IV
StALU Westmecklenburg genehmigt Bau und Betrieb zur Förderung erneuerbarer Energien
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlage „Lübesse IV“ genehmigt. Der entsprechende Genehmigungsbescheid wurde offiziell bekannt gemacht und bezieht sich auf das Verfahren nach § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 8. September 2025. Die Bekanntmachung trägt die Nummer B47/25 und wurde am 5. September 2025 veröffentlicht.
Genehmigung und rechtliche Grundlage
Die Genehmigung für die Windkraftanlage Lübesse IV erfolgte auf Grundlage der geltenden Bestimmungen zum Immissionsschutz sowie den Anforderungen des Umweltrechts. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg übernimmt hierbei die Rolle der zuständigen Behörde für Genehmigungsverfahren dieser Art.
Projekt Lübesse IV im Überblick
Bekanntmachung und Transparenz
Die vollständige Meldung zur Genehmigung der Windkraftanlage Lübesse IV wurde auf der Webseite des StALU WM veröffentlicht. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können dort Details zur Entscheidung und zum weiteren Vorgehen einsehen.
Bedeutung für die Region
Mit der Genehmigung der WKA Lübesse IV wird die Nutzung erneuerbarer Energien in Westmecklenburg weiter vorangetrieben. Die regionale Energieversorgung setzt damit ein Zeichen für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Entwicklung.
Weitere Informationen zu Umweltauflagen, Bauzeit und geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich in den kommenden Wochen durch das StALU WM bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger können Anfragen und Hinweise direkt an die zuständige Behörde richten.
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