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Heizölaustritt an der Müritz: Gefahr gebannt

Feuerwehr verhindert Umweltschaden nach Havarie in Röbel – Behörden untersuchen Ursache

Von Landesredaktion MV

Am Montag, dem 25.08.2025, kam es in Röbel zu einem Heizölaustritt in die Müritz. Rund 10 bis 15 Liter Heizöl gelangten infolge einer Havarie in den See und verteilten sich im Bereich einer Bucht, die von Bootsschuppen, Bootshäusern sowie Steganlagen umgeben ist. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr griffen rasch ein und entfernten das Öl durch Absaugmaßnahmen aus dem Gewässer.

Heizölaustritt im Überblick

Nach Angaben des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte ereignete sich der Vorfall im sensiblen Uferbereich der Müritz nahe Röbel. Die Verunreinigung beschränkte sich auf eine Menge von etwa 10–15 Litern Heizöl, das sich jedoch schnell auf dem Wasser ausbreitete.

  • Datum des Vorfalls: 25.08.2025
  • Ort: Röbel, Müritz – Bucht mit Bootsschuppen und Steganlagen
  • Menge des ausgetretenen Heizöls: ca. 10–15 Liter
  • Maßnahmen: Absaugung durch die Feuerwehr
  • Umweltmaßnahmen und erste Eindämmung

    Dank des zügigen Einsatzes der Feuerwehr konnte das ausgelaufene Heizöl schnell gebunden und abgesaugt werden. Die betroffene Bucht wurde damit kurzfristig vor einer weiteren Ausbreitung des Schadstoffes geschützt. Ein umfassender Umweltschaden konnte nach bisherigen Einschätzungen somit verhindert werden.

    Bewertung und Reaktion

    Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte informierte über die schnelle Schadensbekämpfung und überwacht die Situation weiterhin. Die genauen Ursachen der Havarie werden geprüft. Bürgerinnen und Bürger sowie Bootsbesitzer in der Region werden gebeten, auf sichtbare Rückstände oder Beeinträchtigungen zu achten.

    Weiterführende Informationen

    Pressemitteilung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplattehttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=213729&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

    Die aktuelle Entwicklung bleibt unter Beobachtung. Weitere Informationen werden durch das zuständige Amt bereitgestellt, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

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