Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Neuendorf A veröffentlicht
Unterlagen zur Einsichtnahme vom 11.08.2026 bis 24.08.2026; Widerspruch gegen den Bescheid möglich
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet 33/2015 Neuendorf A öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV.
Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.015/20-51 vom 30.10.2025 wurde der Windpark Neuendorf A GmbH & Co. KG, Parkweg 4, 17379 Ducherow OT Neuendorf A, die Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt.
Vier Anlagen in Neuendorf A genehmigt
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs VESTAS V162 – 7,2 MW. Der Standort liegt in der Gemeinde Ducherow, Ortsteil Neuendorf A, innerhalb des Windeignungsgebietes 33/2015 Neuendorf A.
Genehmigt wurden die Anlagen WEA 01 bis 04 mit folgenden technischen Daten:
- Typ: VESTAS V162 – 7,2 MW
- Nabenhöhe: 169,00 Meter
- Rotordurchmesser: 162,00 Meter
- Gesamthöhe: 250,00 Meter
- Nennleistung: 7,2 MW
In die Genehmigung eingeschlossen sind außerdem die für Errichtung und Betrieb erforderlichen Kranstellflächen sowie die windparkinterne Verkabelung. Der Betrieb der Anlagen WEA 01 bis 04 ist für den Dauerbetrieb täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr genehmigt, mit Einschränkungen entsprechend den modifizierenden Nebenbestimmungen zu Schall, Schattenwurf und Artenschutz.
Standorte der genehmigten Anlagen
- WEA 01: Gemarkung Neuendorf A, Flur 4, Flurstück 5, Rechtswert 33.424.641, Hochwert 5.953.784
- WEA 02: Gemarkung Neuendorf A, Flur 4, Flurstück 2, Rechtswert 33.424.302, Hochwert 5.953.513
- WEA 03: Gemarkung Neuendorf A, Flur 4, Flurstück 21, Rechtswert 33.424.776, Hochwert 5.953.426
- WEA 04: Gemarkung Neuendorf A, Flur 5, Flurstück 10, Rechtswert 33.424.298, Hochwert 5.954.120
Die Lageangaben beziehen sich auf das Lagebezugssystem ETRS89, UTM.
Weitere eingeschlossene Entscheidungen
Nach Angaben der Behörde sind in der Genehmigung weitere Entscheidungen anderer Behörden nach § 13 BImSchG eingeschlossen. Dazu zählen:
- die Baugenehmigung gemäß § 72 LBauO M-V,
- die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 4 LuftVG,
- die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt. Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Einsicht in Unterlagen bis 24. August
Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich Begründung und der zugehörigen Antragsunterlagen kann vom 11.08.2026 bis einschließlich 24.08.2026 über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern eingesehen werden. Die Unterlagen sind unter https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/ erreichbar.
Auf Verlangen eines Beteiligten wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür nennt die Behörde die Telefonnummer 0385 588 68000.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfe
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der Drittwiderspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Der Adressat des Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erheben.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
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