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Jarmen bekommt neue Tankstelle

VIRBIO Agrar GmbH baut Flüssiggas- und CNG-Zapfsäulen – Umweltverträglichkeit bestätigt

Von Landesredaktion MV

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Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) hat im Rahmen eines prüfenden Verfahrens zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen Tankstelle in der Gemarkung Jarmen eine wichtige Entscheidung getroffen: Für das Vorhaben der VIRBIO Agrar GmbH ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Das geplante Projekt umfasst einen Flüssiggaslagerbehälter mit einer Kapazität von 29 Tonnen sowie eine Anlage für komprimiertes Erdgas (CNG).

Geplantes Projekt: Tankstelle mit LNG- und CNG-Infrastruktur

Die VIRBIO Agrar GmbH mit Sitz in Zörbig hat am 16.08.2022 einen Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt. Das Vorhaben sieht die Errichtung und den Betrieb einer modernen Tankstelle vor. Der Standort befindet sich in der Gemarkung Jarmen, Flur 1, Flurstücke 444/7.

Die Tankstelle soll sowohl einen Flüssiggaslagerbehälter mit einer Kapazität von 29 Tonnen als auch Zapfsäulen für CNG (Compressed Natural Gas) umfassen. Ziel ist es, zukunftsfähige Tank-Infrastruktur bereitzustellen, die auf alternative Kraftstoffe setzt.

Verfahren und Umweltprüfung

Im Rahmen des Standortbezogenen Vorprüfverfahrens nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Nr. 9.3 der Anlage 1 des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) wurde geprüft, ob das geplante Projekt bedeutende negative Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner haben könnte.

  • Es wurden lokale Gegebenheiten wie Boden, Wasser, Landschaft, Natur und die menschliche Gesundheit betrachtet.

  • Zudem wurde geprüft, ob nationale oder internationale Schutzgebiete beeinträchtigt werden könnten.

    Das Ergebnis: Es wurden keine besonderen örtlichen Gegebenheiten festgestellt, die eine weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich machen würden. Ebenso sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter zu erwarten.

    Rechtlicher Rahmen und weiterer Ablauf

    Die Entscheidung, keine UVP durchzuführen, basiert auf der Prüfung nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem UVPG. Wichtig zu wissen: Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht eigenständig anfechtbar. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung des Projekts liegt bei der zuständigen Behörde und wird im Rahmen des weiter laufenden Genehmigungsverfahrens getroffen.

    Weitere Informationen zur UVP-Vorprüfung

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Beteiligte können sich umfassend informieren. Die vollständige UVP-Vorprüfung steht in einer PDF-Datei zur Einsicht zur Verfügung.

    Die Entwicklung alternativer Tankstelleninfrastruktur bleibt ein bedeutendes Thema – sowohl für die Region als auch für die Energiewende auf Bundesebene. Es bleibt abzuwarten, wie die abschließende Entscheidung der zuständigen Behörde ausfällt und welche Impulse das Vorhaben vor Ort setzen könnte.

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