Keine Umweltprüfung für Biogasanlage Wolgast
STALU VP sieht keine erheblichen Umweltauswirkungen bei geplanter Änderung
Die geplante wesentliche Änderung des Biogasanlagenparks Wolgast hat eine wichtige Mitteilung zur Folge. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) gibt bekannt, dass für das Vorhaben gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Staatliches Verfahren rund um die Biogasanlage
Das Verfahren zur Feststellung der Umweltverträglichkeit basiert auf einer sorgfältigen Prüfung der geplanten Änderungen am Biogasanlagenpark Wolgast. Das STALU VP, zuständig für Umweltangelegenheiten in Vorpommern, hat nach einer eingehenden Bewertung entschieden, dass das Projekt ohne umfassendes Prüfverfahren fortgesetzt werden kann.
Die Entscheidung basiert auf § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG, nach dem eine Prüfung dann nicht erforderlich ist, wenn keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Transparenz und Veröffentlichung
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben wurde die Öffentlichkeit über die Entscheidung informiert. Das STALU VP hat dazu eine entsprechende Meldung veröffentlicht. Anhänge oder ergänzende Unterlagen sind in diesem Fall nicht vorhanden.
Weiterführende Informationen
Wer detaillierte Informationen zur Mitteilung oder zum Entscheidungsprozess sucht, kann die vollständige Meldung online nachlesen.
title="Meldung zur Änderung des Biogasanlagenparks Wolgast"
url="https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=215364&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle"
/>
Damit bleibt das Projekt zur Änderung des Wolgaster Biogasanlagenparks für die Region weiterhin von Interesse – ohne die Auflage eines förmlichen UVP-Verfahrens.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.