Keine Umweltprüfung für Windanlagen in Kletzin
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat beschlossen, dass für zwei Windenergieanlagen in Kletzin keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, was die Umsetzung erleichtern könnte.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) hat im Rahmen einer standortbezogenen Überprüfung des Einzelfalls (UVP-Vorprüfung) zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemeinde Kletzin eine wichtige Entscheidung bekannt gemacht.
Keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt
Nach intensiver Prüfung kommt das Amt zu dem Ergebnis, dass gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das geplante Projekt besteht. Der Bescheid trägt die Nummer AB 27/25 vom 12.05.2025.
Hintergrund zur UVP-Vorprüfung
Die UVP-Vorprüfung dient dazu, festzustellen, ob ein geplantes Vorhaben nach Lage der Dinge erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen verursachen könnte und daher eine eingehendere Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig wäre. Im Fall der Windenergieanlagen in Kletzin wurde dies verneint.
Einordnung für die Gemeinde Kletzin
Für die Gemeinde Kletzin bedeutet dies, dass das geplante Projekt unter den vorliegenden Umständen keine weitere umfassende umweltrechtliche Prüfung durchlaufen muss. Dies kann den Weg für eine zügigere Realisierung der beiden Windenergieanlagen ebnen.
Weitere Informationen
Die vollständige Bekanntmachung ist online verfügbar:
title="Bekanntmachung des STALU MS zu den Windenergieanlagen in Kletzin"
url="https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=210383&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle"
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Für Fragen rund um das Verfahren oder weitere Details steht das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte zur Verfügung.
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