Keine Umweltprüfung für Windräder in Groß Below
STALU MS bestätigt: Bau von zwei Windenergieanlagen ohne umfangreiche UVP möglich
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) hat eine amtliche Bekanntmachung zur geplanten Errichtung zweier Windenergieanlagen in der Gemarkung Groß Below veröffentlicht. Im Zentrum der Mitteilung steht die sogenannte standortbezogene Überprüfung des Einzelfalls, auch UVP-Vorprüfung genannt.
Ergebnis der UVP-Vorprüfung
Nach Angaben des STALU MS besteht für das geplante Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer ausführlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diese Entscheidung bezieht sich auf die Einzelprüfung der vorgesehenen Standorte und die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
Hintergrund und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Überprüfung erfolgt auf Grundlage des UVPG. Die Entscheidung, keine UVP-Pflicht auszusprechen, stützt sich auf die Vorschriften des § 5 Abs. 2 UVPG. Im Fokus steht dabei der Schutz von Natur, Landschaft und Artenvielfalt bei der Planung und Errichtung technischer Großanlagen wie Windkraftanlagen.
Verfügbarkeit weiterer Informationen
Laut der veröffentlichten Bekanntmachung stehen keine Anhänge oder weiterführenden Dokumente zur Verfügung. Die vollständige Mitteilung ist auf der Website des STALU MS abrufbar.
Die Veröffentlichung trägt zur Transparenz im Genehmigungsverfahren bei und informiert die Öffentlichkeit über die rechtlichen und ökologischen Aspekte des Projekts. Das Thema hat Relevanz für Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Akteure im Bereich erneuerbare Energien und Naturschutz.
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