Kinderrechte in MV: Mehr Mitbestimmung und Schutz
Sozialministerin Drese stellt neue Gesetze vor – Wahlalter 16 und verbesserter Kinderschutz für mehr Chancengleichheit
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Am Tag der Kinderrechte hat Sozialministerin Stefanie Drese auf zentrale Fortschritte für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Dabei stehen die Bereiche Schutz, Förderung und Beteiligung im Fokus der politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen, um Kinderrechte weiter zu stärken.
Fokus auf drei Säulen: Schutz, Förderung, Beteiligung
Die Ministerin betonte, dass Schutz, Förderung und Beteiligung als Säulen der Kinderrechte im Land besondere Beachtung finden. „Die drei Säulen der Kinderrechte – Schutz, Förderung und Beteiligung – sind uns sehr wichtig. Auf allen Feldern sind wir aktiv, aber es bleibt noch viel zu tun, damit jedes Kind, unabhängig davon, wo es geboren wird oder aufwächst, wirklich dieselben Rechte hat“, sagte Drese am Donnerstag in Schwerin.
Gesetzliche Neuerungen: Wahlalter 16 und Kinderschutzgesetz
In ihrer Mitteilung weist Drese auf bedeutende gesetzliche Initiativen hin, darunter die Einführung des Wahlalters 16 sowie das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz und das Kinderschutzgesetz. Diese Reformen sollen die Mitsprache junger Menschen stärken und deren Schutz umfassender gestalten.
Das Ziel: Chancengleichheit für alle Kinder
Drese unterstreicht, dass trotz der Fortschritte noch erhebliche Anstrengungen nötig sind, damit alle Kinder, unabhängig von Herkunft und Lebensort, gleichberechtigt an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben können. Es wird verdeutlicht, dass Kinderrechte ein fortlaufender gesellschaftlicher und politischer Auftrag sind.
Weitere Informationen
Interessierte finden weiterführende Details in der vollständigen Meldung der Landesregierung.
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Mit fortlaufenden Reformen und Gesetzesvorhaben zeigt Mecklenburg-Vorpommern Engagement für die Umsetzung der Kinderrechte. Die nächsten Schritte werden mit Spannung erwartet.
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