Kurzmitteilung: Biogasanlage Eldena soll wesentlich geändert werden
Amt kündigt neue Planung mit Nachgärer und Gasspeicher an
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat eine Bekanntmachung zur geplanten wesentlichen Änderung einer Biogasanlage am Standort Eldena veröffentlicht. Grundlage ist die Mitteilung nach § 5 Absatz 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG).
Geplante Änderung in Eldena
Nach der Mitteilung plant die Verheijen GmbH mit Sitz in Am Offenstall 1A in 19294 eine wesentliche Änderung der Biogasanlage Eldena. Genannt wird dabei unter anderem ein Nachgärer mit Gasspeicher sowie die Errichtung und der Betrieb eines gasdicht ausgeführten Elements, dessen genaue Bezeichnung in der vorliegenden Mitteilung gekürzt wiedergegeben ist.
Die Bekanntmachung stammt vom 04.05.2026 und ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg unter der Kennung Nr.: B31/26 - 27.04.2026 veröffentlicht worden.
Einordnung der Bekanntmachung
Die Veröffentlichung verweist auf das UVPG und ordnet das Vorhaben damit in das formale Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Im Mittelpunkt steht die Information, dass für die geplante Änderung eine behördliche Bekanntmachung erfolgt ist.
Verfügbare Unterlagen
Zu der Mitteilung ist ein Anhang angegeben. Außerdem verweist die Bekanntmachung auf die vollständige Meldung im Internet.
Weiterführende Information
Die vollständige Meldung ist über die genannte Bekanntmachung abrufbar. Weitere inhaltliche Details über das Vorhaben selbst sind in der hier vorliegenden Kurzfassung nicht enthalten.
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