Kurzmitteilung: Justiz verteilt 1,7 Millionen Euro
Mehr als die Hälfte der Zuwendungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren ging 2025 an gemeinnützige Zwecke – etwa an Kinderhospiz und Opferschutz.
Die Zuwendungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren lagen 2025 bei über 1,7 Mio. Euro. Ein großer Teil dieser Mittel kam gemeinnützigen Zwecken zugute. Nach Angaben des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz entfielen 57 Prozent der Zuwendungen auf die Gemeinnützigkeit.
Justiz unterstützt soziale Zwecke
Die Mitteilung stellt die Verwendung von Zuwendungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren in den Mittelpunkt. Besonders hervorgehoben wird dabei, dass soziale und gemeinnützige Bereiche von diesen Mitteln profitiert haben.
Genannt werden im Titel der Pressemitteilung insbesondere das Kinderhospiz und der Opferschutz. Damit verweist die Justiz auf soziale Zwecke, die durch die Verteilung der Zuwendungen unterstützt wurden.
Zahlen und Einordnung
Für das Jahr 2025 weist die Mitteilung eine Gesamtsumme von über 1,7 Mio. Euro aus. Laut Meldung gingen davon 57 Prozent an die Gemeinnützigkeit. Weitere Details zur Verteilung enthält die vorliegende Kurzmitteilung nicht.
Hintergrund der Mitteilung
Veröffentlicht wurde die Pressemitteilung vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz mit der Nummer 46/26 am 24.05.2026. Einen ausführlichen Text nennt die Meldung in der vorliegenden Fassung nicht, verweist aber auf die vollständige Mitteilung auf der Regierungsseite.
Für Leserinnen und Leser, die sich näher mit dem Thema befassen möchten, verweist die Pressemitteilung auf die vollständige Meldung im Internet.
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