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Kurzmitteilung: MV will Femizid als Mordmerkmal verankern

Mit einer Bundesratsinitiative soll die Debatte um eine Ergänzung von § 211 StGB angestoßen werden.

Von Landesredaktion MV

MV startet eine Bundesratsinitiative mit dem Titel „Femizid als Mordmerkmal“. Nach Angaben des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz soll damit die Debatte um eine Ergänzung von § 211 StGB aufgegriffen werden. Im Mittelpunkt steht aus Sicht des Ministeriums der Schutz von Frauen.

Justizministerium verweist auf Stärkung des Schutzes

Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont, dass eine entsprechende Ergänzung von § 211 StGB den Schutz für Frauen stärken würde. Die Initiative setzt damit ein klares Signal in einer rechtspolitischen Frage, die nach Darstellung des Ministeriums eine besondere Relevanz hat.

Einordnung der Initiative

Die Bundesratsinitiative trägt den Titel „Femizid als Mordmerkmal“ und wird vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Weitere inhaltliche Details wurden in der vorliegenden Mitteilung nicht genannt. Genannt wird jedoch die politische Zielrichtung, den strafrechtlichen Schutzrahmen für Frauen zu stärken.

Was die Mitteilung hervorhebt

  • Start einer Bundesratsinitiative aus Mecklenburg-Vorpommern
  • Titel: „Femizid als Mordmerkmal“
  • Verweis auf eine mögliche Ergänzung von § 211 StGB
  • Ziel aus Sicht des Ministeriums: stärkerer Schutz für Frauen
  • Ministerium veröffentlicht Meldung ohne Anhänge

    Die Mitteilung stammt vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Laut Angaben sind keine Anhänge beigefügt. Für weiterführende Informationen verweist die Pressemitteilung auf die vollständige Meldung.

    Zur vollständigen Meldung

    Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

    https:/www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Aktuell?id=220211&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

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