Kurzmitteilung: MV will Femizid als Mordmerkmal verankern
Mit einer Bundesratsinitiative soll die Debatte um eine Ergänzung von § 211 StGB angestoßen werden.
MV startet eine Bundesratsinitiative mit dem Titel „Femizid als Mordmerkmal“. Nach Angaben des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz soll damit die Debatte um eine Ergänzung von § 211 StGB aufgegriffen werden. Im Mittelpunkt steht aus Sicht des Ministeriums der Schutz von Frauen.
Justizministerium verweist auf Stärkung des Schutzes
Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont, dass eine entsprechende Ergänzung von § 211 StGB den Schutz für Frauen stärken würde. Die Initiative setzt damit ein klares Signal in einer rechtspolitischen Frage, die nach Darstellung des Ministeriums eine besondere Relevanz hat.
Einordnung der Initiative
Die Bundesratsinitiative trägt den Titel „Femizid als Mordmerkmal“ und wird vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Weitere inhaltliche Details wurden in der vorliegenden Mitteilung nicht genannt. Genannt wird jedoch die politische Zielrichtung, den strafrechtlichen Schutzrahmen für Frauen zu stärken.
Was die Mitteilung hervorhebt
Ministerium veröffentlicht Meldung ohne Anhänge
Die Mitteilung stammt vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Laut Angaben sind keine Anhänge beigefügt. Für weiterführende Informationen verweist die Pressemitteilung auf die vollständige Meldung.
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