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Kurzmitteilung: STALU kündigt Geländebegehungen an

In Barnekow, Bobitz und Metelsdorf sollen gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen erfasst werden.

Von Landesredaktion MV

In den Gemeinden Barnekow, Bobitz und Metelsdorf stehen in diesem Jahr Geländebegehungen zur Erfassung gesetzlich geschützter Biotope und von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie an. Darüber informiert das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (STALU WM) in einer Bekanntmachung.

Hintergrund der Erfassung

Die Maßnahme erfolgt im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Ziel ist die Erfassung aller Biotope, die nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 geschützt sind. Darüber hinaus geht es um Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie.

Die Bekanntmachung verweist auf den rechtlichen Rahmen nach § 9 Abs. Satz 1 Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V. Damit wird die Erhebung in einen formalen und gesetzlich geregelten Zusammenhang gestellt.

Betroffene Gemeinden und Schwerpunkt der Arbeiten

Die Geländebegehungen betreffen die Gemeinden:

  • Barnekow
  • Bobitz
  • Metelsdorf
  • Im Mittelpunkt steht die Erfassung von Flächen und Strukturen, die als gesetzlich geschützte Biotope oder als relevante Lebensraumtypen eingestuft werden können. Die Arbeiten sind damit vor allem für die ökologische Bestandsaufnahme in diesen Gemeinden von Bedeutung.

    Einordnung durch die Bekanntmachung

    Die Mitteilung trägt die Kennung STALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg sowie die Nummer B27/26 und datiert vom 21.04.2026. Weitere Angaben zu Umfang, Ablauf oder konkreten Zeiträumen der Begehungen enthält die vorliegende Pressemitteilung nicht.

    Formaler Charakter der Mitteilung

    Da keine weiteren Anhänge vorliegen, bleibt die Bekanntmachung auf die grundlegende Information zur Erfassung beschränkt. Im Vordergrund steht damit der Hinweis, dass in den genannten Gemeinden Geländearbeiten zur naturschutzrechtlichen Bestandsaufnahme stattfinden.

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