Kurzmitteilung: STALU verkündet Ausführungsanordnung zum Landtausch
Mitteilung zu „Ducherow Forst“ im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat eine Ausführungsanordnung zum freiwilligen Landtausch „Ducherow Forst“ bekannt gemacht. Die Mitteilung steht im Zusammenhang mit einer Bekanntmachung nach § 103f Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz und betrifft den Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Bekanntmachung im Rahmen des Flurbereinigungsrechts
Die Pressemitteilung trägt die Bezeichnung „Freiwilliger Landtausch ‚Ducherow Forst‘ – Ausführungsanordnung“. Als herausgebende Stelle wird das STALU VP, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, genannt. Die Bekanntmachung ist mit der Nummer B 663 versehen und datiert auf den 29.04.2026.
Inhaltlich verweist die Meldung auf eine rechtliche Grundlage im Flurbereinigungsgesetz. Weitere Details zu den konkreten Auswirkungen oder zum genauen Ablauf nennt die vorliegende Kurzfassung der Pressemitteilung nicht.
Einordnung der Mitteilung
Mit der Veröffentlichung wird der formale Schritt innerhalb des freiwilligen Landtausches dokumentiert. Der Begriff beschreibt ein Verfahren, das im Rahmen der landwirtschaftlichen und flurbezogenen Ordnung angewendet wird. Die konkrete Ausführungsanordnung ist dabei Teil des behördlichen Verfahrens.
Verfügbarkeit der vollständigen Meldung
Die vollständige Pressemitteilung umfasst 3070 Zeichen und enthält keine Anhänge.
Für Leserinnen und Leser, die die gesamte Bekanntmachung einsehen möchten, verweist die Behörde auf die vollständige Online-Meldung.
Die Mitteilung bleibt damit vor allem als formelle Bekanntmachung relevant, die einen Verwaltungsakt im Zusammenhang mit dem freiwilligen Landtausch „Ducherow Forst“ öffentlich macht.
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