Mecklenburg-Vorpommern stärkt Jugendbeteiligung
Neues Verfahren fördert Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungen
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat ein Interessenbekundungsverfahren zur Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung gestartet. Mit dieser Maßnahme soll das Engagement junger Menschen gestärkt und deren Mitspracherecht in gesellschaftlichen Fragen weiter gefördert werden.
Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung
Im Bundesland existieren derzeit rund 40 aktive Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien. Diese Gremien setzen sich ehrenamtlich für Anliegen und Interessen junger Menschen in ihrer jeweiligen Region ein. Darüber hinaus sind in weiteren Kommunen bereits Vorbereitungen für die Einrichtung solcher Gremien im Gange.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen wird damit strukturell gefestigt und erhält durch das geplante Verfahren eine neue Dynamik.
Was bedeutet Kinder- und Jugendbeteiligungsgremium?
Interessenbekundungsverfahren gestartet
Mit dem Interessenbekundungsverfahren werden Organisationen und Einrichtungen angesprochen, die an der Führung der geplanten Geschäftsstelle interessiert sind. Ziel ist es, die Koordination, Unterstützung und Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendbeteiligung landesweit zu sichern.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nimmt damit eine Schlüsselrolle bei der Förderung dieses wichtigen gesellschaftlichen Bereichs ein.
Weitere Informationen
Mit dem Verfahren setzt Mecklenburg-Vorpommern ein klares Zeichen für eine stärkere Teilhabe junger Menschen und für deren Einfluss auf die Gestaltung ihrer Lebenswelt. Kommunen und interessierte Organisationen sind aufgerufen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen.
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