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Neue Allianz für den Berufseinstieg in MV

Bildungsministerium und Arbeitsagentur fördern gemeinsam die Berufswahl und begleiten Jugendliche frühzeitig

Von Landesredaktion MV

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Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommerns und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit haben eine neue Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel ist es, den Übergang von der Schule in den Beruf für Schülerinnen und Schüler weiter zu stärken. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement beider Institutionen, jungen Menschen frühzeitig Orientierung und Unterstützung für ihre berufliche Zukunft zu bieten.

Vertiefte Zusammenarbeit für berufliche Orientierung

Mit der neuen Vereinbarung soll die Zusammenarbeit in der beruflichen Orientierung intensiviert werden. Künftig werden Bildungsministerium und Bundesagentur für Arbeit noch enger zusammenarbeiten, um Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der schulischen in die berufliche Laufbahn gezielt zu begleiten.

Schlüsselbereiche der Kooperation

  • Stärkere Vernetzung zwischen Schulen und Arbeitsagentur
  • Gemeinsame Informations- und Beratungsangebote
  • Frühzeitige Unterstützung bei der Berufswahl
  • Die Kooperationsvereinbarung soll dazu beitragen, dass Jugendliche bereits während der Schulzeit Zugang zu umfassender Beratung erhalten und so bestmöglich auf ihren Berufseinstieg vorbereitet werden.

    Relevanz für Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern

    Die Vereinbarung ist ein weiterer Baustein zur Unterstützung junger Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auf ihrem Weg ins Berufsleben. Gemeinsam wollen das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit die Chancen und Perspektiven für Jugendliche in der Region nachhaltig verbessern.

    Weitere Informationen zur Pressemitteilunghttps://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=215841&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

    Die genaue Ausgestaltung der praktischen Maßnahmen wird in den kommenden Monaten erwartet. Weitere Details sind der angehängten Vereinbarung zu entnehmen.

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