Neue Förderung für Kleinstunternehmen in MV gestartet
KU-RL M-V unterstützt kleine Betriebe im ländlichen Raum mit EU-Mitteln zur Stärkung von Innovation und Arbeitsplätzen
Seit dem 11. August 2025 profitieren Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns von einer neuen Förderrichtlinie. Die sogenannte Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) ist nun offiziell in Kraft getreten. Sie markiert den Beginn der neuen Förderperiode im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER III).
Neue Impulse für ländliche Räume
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die Förderung gestartet, um die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen gezielt zu stärken. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität in ländlichen Regionen zu erhöhen und Arbeitsplätze zu sichern oder neue zu schaffen.
Förderrichtlinie KU-RL M-V: Rahmen und Ziele
Die neue Richtlinie schafft die Grundlage für finanzielle Unterstützung von Unternehmensgründungen, Investitionen in bestehende Betriebe sowie Innovationen in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Durch die gezielte Förderung werden Impulse für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum, Strukturstärkung und regionale Wertschöpfung gegeben.
Was bedeutet das für die Region?
Weiterführende Informationen
Mit dem Inkrafttreten der KU-RL M-V können Kleinstunternehmen nun ihre Anträge einreichen und von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren. Das Ministerium setzt damit ein klares Signal für die Förderung ländlicher Strukturen und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums in Mecklenburg-Vorpommern.
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