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Neue Gesetze für mehr Schutz und Teilhabe in MV

Ab 2026 stärken das Kinderschutzstrukturgesetz und das Wohnformen-Teilhabegesetz soziale Sicherheit und moderne Wohnkonzepte

Von Landesredaktion MV

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Zum Jahreswechsel 2026 stehen im Sozialbereich bedeutende Veränderungen an: Zwei neue Landesgesetze wurden verabschiedet und treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit reagiert das Land auf aktuelle Anforderungen in Fragen des Kinderschutzes sowie der Teilhabe und Wohnformen im sozialen Bereich.

Kinderschutzstrukturgesetz und Wohnformen-Teilhabegesetz

Im Mittelpunkt stehen das Kinderschutzstrukturgesetz und das Wohnformen-Teilhabegesetz (WoTG M-V). Beide Gesetzesvorhaben wurden nach ausgedehnten Vorarbeiten und Beratungen entwickelt. Sie sollen Strukturen im Bereich Kinderschutz modernisieren und Teilhabemöglichkeiten im Land zeitgemäß gestalten.

Sozialministerin Stefanie Drese betonte den Stellenwert dieser Regulierung: „Mit beiden Gesetzen schaffen wir moderne praxisnahe Regelungen und setzen nachhaltige Entwicklungsimpulse in wichtigen sozialen Bereichen.“ Damit unterstreicht das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport die Bedeutung der Neuerungen.

Gesetzgeberische Impulse für soziale Entwicklung

  • Kinderschutzstrukturgesetz: Ziel ist es, effektive Schutzmaßnahmen für Kinder zu gewährleisten und bestehende Strukturen zu verbessern.
  • Wohnformen-Teilhabegesetz (WoTG M-V): Dieses Gesetz regelt neue Rahmenbedingungen für unterschiedliche Wohn- und Teilhabeformen im sozialen Bereich.
  • Schritte zur Umsetzung

    Beide Gesetze wurden durch umfangreiche Vorbereitungen und eine breite Beratung im Landesparlament begleitet. Dies soll gewährleisten, dass die neuen Regelungen praxisnah und zukunftsfähig sind.

    Konkrete Details zur Ausgestaltung der neuen Gesetze werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können sich dazu auf der Webseite des Ministeriums informieren.

    Weitere Informationen zur Pressemitteilung und Gesetzesinhaltenhttps://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Presse?id=216849&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

    Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen setzt das Land auf nachhaltige Fortschritte in zentralen Feldern des sozialen Zusammenlebens. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport bleibt zentrale Anlaufstelle für weitere Informationen und Rückfragen zu den gesetzlichen Neuerungen.

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