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Neue Windenergieanlage in Grünz geplant

STALU MS informiert über Änderung und lädt zur öffentlichen Beteiligung ein

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) hat eine offizielle Bekanntmachung zur geplanten Änderung der Errichtung und des Betriebs einer Windenergieanlage veröffentlicht. Die betroffene Anlage vom Typ Nordex N163/6.X soll in der Gemarkung Grünz errichtet werden. Diese Information wurde gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der einschlägigen Genehmigungsverordnung (9. BImSchV) öffentlich zugänglich gemacht.

Rechtlicher Rahmen der Bekanntmachung

Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen des § 10 Absatz 8 des

. Ergänzt wird dieser rechtliche Rahmen durch § 21a der 9. Verordnung über das Genehmigungsverfahren (). Ziel ist es, Transparenz bei umweltrelevanten Projekten sicherzustellen und die Öffentlichkeit an Planungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Technische und lokale Details

Das Vorhaben betrifft die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Nordex N163/6.X. Die Anlage ist bekannt für ihre moderne Technik, die auf aktuelle Anforderungen der Energiegewinnung aus Windkraft ausgelegt ist. Als Standort wurde die Gemarkung Grünz ausgewählt, eine Region im Zuständigkeitsbereich des STALU MS.

  • Anlagentyp: Nordex N163/6.X
  • Standort: Gemarkung Grünz
  • Vorgangsnummer: AB 60/25
  • Bekanntmachungsdatum: 22.12.2025
  • Veröffentlichung und Transparenz

    Die vollständige Bekanntmachung mit weiteren Hintergrundinformationen zur geplanten Windenergieanlage steht über die offizielle Internetseite des STALU MS zur Verfügung.

    Vollständige Bekanntmachung Windenergieanlage Grünzhttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=216669&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

    Öffentliche Beteiligung und nächste Schritte

    Mit der Veröffentlichung wird die Öffentlichkeit über das geplante Vorhaben informiert und erhält die Möglichkeit, sich im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungsverfahren zu äußern. Solche Verfahren sind zentrale Elemente bei umweltrelevanten Projekten und dienen dazu, Bedenken oder Anregungen einzubringen.

    Die Bekanntmachung enthält keine Anhänge und keine Kontaktdaten für Rückfragen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden daher auf die offiziellen Veröffentlichungswege verwiesen, um sich über den aktuellen Stand und weitere Details zu informieren.

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