Neuer Landtausch in Lübs: Klare Fristen und Regeln ab 2025!

Der freiwillige Landtausch in Lübs startet am 18. Februar 2025! Neue Regelungen beeinflussen Flurstücke in Annenhof. Jetzt informiert bleiben und Fristen beachten!

Von Landesredaktion MV1 Min. Lesezeit

Freiwilliger Landtausch „Annenhof“: Neue Regeln und Termine

Details zum Tauschgebiet

Der freiwillige Landtausch betrifft das Flurbereinigungsgebiet in der Gemeinde Lübs, speziell die Gemarkung Annenhof mit den Flurstücken 16, 31, 79/2, 81/2 und 100.

Aktueller Stand und Termine

  • Der neue Rechtszustand tritt am 18. Februar 2025 in Kraft.
  • Ab diesem Datum gehören die entsprechenden Grundstücke den neuen Eigentümern.
  • Besitz und Nutzung wechseln ebenfalls an diesem Tag, außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen.
  • Regelungen bei bestehendem Nießbrauch und Pacht

    Falls der Tauschplan bestehende Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse betrifft, können bestimmte Anträge innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung gestellt werden:

    • Verzinsung einer Ausgleichszahlung für Nießbrauch-Mehrzuteilung (§ 69 FlurbG)
    • Änderung des Pachtzinses bei Wertunterschieden (§ 70 FlurbG)
    • Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung der Bewirtschaftung (§ 70 Abs. 2 FlurbG)
    • Für den letzten Punkt ist nur der Pächter zur Antragstellung berechtigt.

      Rechtsmittel

      Ein Widerspruch gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern erhoben werden.

      Abschlussbemerkung

      Diese Anordnung basiert auf einem unanfechtbaren Tauschplan und folgt damit den Vorgaben des Flurbereinigungsgesetzes (§ 103f Abs. 3 Satz 2 und 3).

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