Neuer Landtausch in Lübs: Klare Fristen und Regeln ab 2025!
Freiwilliger Landtausch „Annenhof“: Neue Regeln und Termine
Details zum Tauschgebiet
Der freiwillige Landtausch betrifft das Flurbereinigungsgebiet in der Gemeinde Lübs, speziell die Gemarkung Annenhof mit den Flurstücken 16, 31, 79/2, 81/2 und 100.
Aktueller Stand und Termine
Regelungen bei bestehendem Nießbrauch und Pacht
Falls der Tauschplan bestehende Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse betrifft, können bestimmte Anträge innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung gestellt werden:
Für den letzten Punkt ist nur der Pächter zur Antragstellung berechtigt.
Rechtsmittel
Ein Widerspruch gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern erhoben werden.
Abschlussbemerkung
Diese Anordnung basiert auf einem unanfechtbaren Tauschplan und folgt damit den Vorgaben des Flurbereinigungsgesetzes (§ 103f Abs. 3 Satz 2 und 3).
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