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Neues Krankenhausgesetz in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

Stärkung der Patientenrechte und Modernisierung der Versorgung im Fokus

Von Landesredaktion MV

Am Mittwoch wurde im Landtag das neue Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V) verabschiedet. Mit diesem Gesetz reagiert die Landesregierung auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen und richtet die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern neu aus. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport (SM) verfolgt damit das Ziel, die Strukturen zu modernisieren und die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung langfristig zu gewährleisten.

Schwerpunkte des neuen Gesetzes

Das überarbeitete Landeskrankenhausgesetz setzt wichtige Akzente in mehreren Bereichen:

  • Stärkung der Patientenrechte: Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden ausgebaut, sodass ihre Interessen im Behandlungsprozess stärker gewahrt werden.
  • Investive Förderung: Die investive Landeskrankenhausförderung wird entbürokratisiert, um Investitionen schneller und gezielter zu ermöglichen.
  • Zukunftssichere Versorgungsstruktur: Die medizinische Versorgung soll im Hinblick auf aktuelle und kommende Herausforderungen zukunftsfest gestaltet werden.
  • Diese Maßnahmen sind laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese entscheidend, um das Gesundheitswesen im Land nachhaltiger und effizienter zu gestalten.

    Was bedeutet das neue Gesetz für Bürgerinnen und Bürger?

    Mit dem neuen LKHG M-V sollen Patientinnen und Patienten von verbesserten Strukturen und einer gestärkten Position profitieren. Durch weniger Bürokratie bei Investitionen in Krankenhäuser wird eine flexiblere und schnellere Anpassung an den medizinischen Bedarf im Land ermöglicht.

    Reaktionen und Ausblick

    Gesundheitsministerin Stefanie Drese betont, dass die umfassende Überarbeitung des Gesetzes einen wichtigen Schritt für das Gesundheitswesen Mecklenburg-Vorpommerns darstellt. Insbesondere die Entbürokratisierung der Krankenhausförderung und der Ausbau der Patientenrechte bilden zentrale Säulen des Vorhabens.

    Weitere Informationen sowie die vollständige Pressemitteilung zu den Inhalten des neuen Landeskrankenhausgesetzes können online auf der Plattform der Landesregierung eingesehen werden.

    Zur vollständigen Pressemitteilunghttps://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Presse?id=214849&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

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