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Neues Pharmawerk in Murchin ohne Umweltprüfung

Staatliche Behörde genehmigt Projekt der Herbrand Pharma Chemicals GmbH ohne Umweltverträglichkeitsprüfung

Von Landesredaktion MV

Die Herbrand Pharma Chemicals GmbH plant am Standort 17390 Murchin in der Gemarkung Relzow, Flur, Flurstücke 9/2 und 8/3, eine neue Anlage zur Herstellung von Arzneimittelwirkstoffen. Im Genehmigungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BImSchG wurde eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Ergebnis der Vorprüfung: Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat nun bekanntgemacht, dass im Rahmen der Vorprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt wurde. Die Veröffentlichung erfolgte gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unter der Nummer B629 - .02.2026.

Beteiligte Stellen und rechtliche Grundlagen

  • Genehmigende Behörde: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP)
  • Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 7 Satz 1, § 5 Abs. 2 UVPG
  • Betroffener Betrieb: Herbrand Pharma Chemicals GmbH
  • Die Entscheidung wurde im Vorfeld unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben getroffen. Die Anlage selbst ist auf die Herstellung von Arzneimittelwirkstoffen spezialisiert.

    Transparenz und Information der Öffentlichkeit

    Die Bekanntmachung erfolgte öffentlich, um das Verfahren transparent zu gestalten und betroffene Bürger sowie Interessierte über das Ergebnis zu informieren. Anhänge zur Bekanntmachung sind nicht vorhanden.

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    Bedeutung für die Region

    Die Entscheidung, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten, basiert auf der Einschätzung, dass die geplante Anlage keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwarten lässt. Für die Region bedeutet dies, dass das Vorhaben zügiger umgesetzt werden kann, gleichwohl aber die gesetzlichen Schutzmechanismen berücksichtigt wurden.

    Das aktuelle Verfahren betont erneut, wie wichtig behördliche Prüfungen und öffentliche Informationspflichten sind. Einwohner und andere Interessierte können sich weiterhin beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern über den Fortgang des Projekts informieren.

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