Neuordnung bei Landtausch in Bußvitz gestartet
STALU Vorpommern ruft zur Anmeldung unbekannter Rechte gemäß Flurbereinigungsgesetz auf
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat im Landkreis Vorpommern-Rügen eine offizielle Bekanntmachung zum freiwilligen Landtausch „Bußvitz“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht der Anordnungsbeschluss, der zugleich die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte beinhaltet.
Details zur Bekanntmachung
Die Meldung erfolgt auf Grundlage des § 6 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und betrifft das Verfahren mit der Nummer B 586 vom 16.07.2025. Mit dieser Anordnung wird öffentlich daran erinnert, dass Personen mit möglicherweise bestehenden, derzeit nicht bekannten Rechten am betroffenen Land zum Handeln aufgefordert sind.
Verfahren „Bußvitz“ und Beteiligungsmöglichkeiten
Im Rahmen des freiwilligen Landtausches soll eine an die örtlichen Bedürfnisse angepasste Neuordnung der Flurstücke erfolgen. Das Verfahren ist insbesondere für Eigentümer relevant, deren Grundstücke im Tauschgebiet liegen oder die mögliche Ansprüche geltend machen möchten.
Betroffene Personen werden explizit aufgefordert, etwaige unbekannte Rechte zeitnah anzumelden, um ihre Interessen im weiteren Verfahren wahren zu können.
Weiterführende Informationen
Die vollständige Bekanntmachung sowie weitere Einzelheiten zum Landtauschverfahren können auf der offiziellen Webseite des STALU VP eingesehen werden.
Anhänge oder ergänzende Dokumente zu diesem Vorgang wurden in der aktuellen Mitteilung nicht veröffentlicht.
Das Verfahren „Bußvitz“ stellt einen weiteren Schritt in der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume in Vorpommern-Rügen dar. Die Beteiligung aller Betroffenen ist ein zentrales Element, um die Wirtschafts- und Nutzungsstruktur der Region im Sinne aller zu gestalten.
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