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Neuordnung der Agrarflächen auf Usedom abgeschlossen

Staatliches Amt veröffentlicht Schlussfeststellung zum Bodenordnungsverfahren „Usedom II“ für nachhaltige Landwirtschaft und regionale Entwicklung

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) hat die Schlussfeststellung zum Bodenordnungsverfahren „Usedom II“ vorgenommen. Die Bekanntmachung erfolgt nach Maßgabe des § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in Verbindung mit § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG). Das Verfahren betrifft den Landkreis Vorpommern-Greifswald und trägt die Kennnummer B 616 - 10.11.2025.

Hintergrund zum Bodenordnungsverfahren

Bodenordnungsverfahren, wie das Projekt „Usedom II“, dienen der Neuordnung von Grundstücken mit dem Ziel, die Agrarstruktur zu verbessern und eine nachhaltige Nutzung zu ermöglichen. Diese gesetzlich geregelten Prozesse sind gerade in Regionen mit landwirtschaftlicher Prägung von zentraler Bedeutung.

Rechtliche Grundlagen

  • § 64 LwAnpG: Regelt die Schlussfeststellung in Verfahren zur Anpassung landwirtschaftlicher Strukturen.
  • § 149 FlurbG: Bezieht sich auf die formalen Anforderungen an die Bekanntmachung solcher Beschlüsse und die spätere Umsetzung.
  • Weitere Informationen und Hinweise

    Einzelheiten zur Schlussfeststellung und zu den daraus folgenden Schritten können über die offizielle Bekanntmachung des STALU VP eingesehen werden.

    title="Offizielle Bekanntmachung des STALU VP zum Verfahren Usedom II"

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    Bedeutung für die betroffene Region

    Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Landkreis Vorpommern-Greifswald hat diese Schlussfeststellung unmittelbare Auswirkungen. Das Verfahren kann die agrarische Bewirtschaftung effizienter gestalten und die regionale Entwicklung fördern.

    Aktuell sind keine Anhänge zur Bekanntmachung hinterlegt. Fragen zum Verfahren beantwortet das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern über seine offiziellen Kommunikationskanäle.

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