Öffentlichkeitsbeteiligung zu Heizkraftwerk verlängert
Bürger können weiterhin Stellungnahmen zum Projekt „biothermagenow“ abgeben
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg informiert in einer aktuellen amtlichen Bekanntmachung über eine wesentliche Änderung am altholzbeheizten Heizkraftwerk "biothermagenow". Im Zentrum steht die Verlängerung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Verlängerung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren
Wie aus der Mitteilung vom 24. November 2025 hervorgeht, wird die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens verlängert. Dies betrifft Anpassungen an dem bereits bestehenden Heizkraftwerk, das mit Altholz betrieben wird.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgt ergänzend zur Mitteilung vom 27. Oktober 2025 (Nr.: B59/25 - STALU WM). Bürgerinnen und Bürger erhalten damit eine erweiterte Möglichkeit, sich über die geplanten Änderungen zu informieren und ihre Stellungnahmen einzureichen.
Informationsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit
Interessierte Personen finden weiterführende Informationen zur Änderung des Heizkraftwerks sowie zur verlängerten Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Website des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Die Offenlegung und Verlängerung der Beteiligungsfrist ist ein zentraler Bestandteil transparenter Genehmigungsverfahren. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Fragen, Anregungen und Einwände von Bürgerinnen und Bürgern zu berücksichtigen, bevor es zu einer abschließenden Entscheidung kommt.
Anhänge oder weitere ergänzende Unterlagen zu diesem Verfahren sind aktuell nicht verfügbar.
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