Prof. Dr. Rita Süssmuth wird mit Staatsakt geehrt
Landesweite Trauerbeflaggung am 24. Februar 2026 als Zeichen der Anerkennung
Am Dienstag, dem 24. Februar 2026, wird Prof. Dr. Rita Süssmuth, ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a.D., im Rahmen eines (Trauer-) Staatsakts geehrt. Aus diesem Anlass veranlasst Christian Pegel, Innenminister des Landes, eine landesweite Trauerbeflaggung an öffentlichen Gebäuden.
Hintergrund zur Trauerbeflaggung
Die angeordnete Trauerbeflaggung ist ein Zeichen des Respekts und der Ehrerbietung gegenüber Prof. Dr. Rita Süssmuth und ihren Verdiensten. Öffentliche Gebäude im gesamten Land werden an diesem Tag mit Trauerbeflaggung versehen.
Initiator der Maßnahme
Landesinnenminister Christian Pegel ist für die Anordnung der landesweiten Trauerbeflaggung verantwortlich. Diese Maßnahme unterstreicht die Bedeutung des Staatsakts und die Wertschätzung für das langjährige Wirken von Prof. Dr. Rita Süssmuth.
Bedeutung des Staatsakts
Der Staatsakt am 24. Februar 2026 würdigt eine Persönlichkeit, die auf Bundesebene in hohen politischen Ämtern tätig war. Mit der landesweiten Trauerbeflaggung wird die Verbundenheit des Landes und der Bevölkerung mit dem Lebenswerk von Prof. Dr. Rita Süssmuth zum Ausdruck gebracht.
title="Zur amtlichen Pressemitteilung"
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Weitere Informationen zum Staatsakt und zur offiziellen Anordnung sind über die Landesregierung abrufbar. Über den Inhalt des beigefügten Anhangs liegt keine nähere Spezifikation vor.
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