Prof. Dr. Rita Süssmuth wird mit Staatsakt geehrt

Am 24. Februar 2026 ehren öffentliche Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern Prof. Dr. Rita Süssmuth mit landesweiter Trauerbeflaggung.

Von Landesredaktion MV1 Min. Lesezeit

Am Dienstag, dem 24. Februar 2026, wird Prof. Dr. Rita Süssmuth, ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a.D., im Rahmen eines (Trauer-) Staatsakts geehrt. Aus diesem Anlass veranlasst Christian Pegel, Innenminister des Landes, eine landesweite Trauerbeflaggung an öffentlichen Gebäuden.

Hintergrund zur Trauerbeflaggung

Die angeordnete Trauerbeflaggung ist ein Zeichen des Respekts und der Ehrerbietung gegenüber Prof. Dr. Rita Süssmuth und ihren Verdiensten. Öffentliche Gebäude im gesamten Land werden an diesem Tag mit Trauerbeflaggung versehen.

Initiator der Maßnahme

Landesinnenminister Christian Pegel ist für die Anordnung der landesweiten Trauerbeflaggung verantwortlich. Diese Maßnahme unterstreicht die Bedeutung des Staatsakts und die Wertschätzung für das langjährige Wirken von Prof. Dr. Rita Süssmuth.

Bedeutung des Staatsakts

Der Staatsakt am 24. Februar 2026 würdigt eine Persönlichkeit, die auf Bundesebene in hohen politischen Ämtern tätig war. Mit der landesweiten Trauerbeflaggung wird die Verbundenheit des Landes und der Bevölkerung mit dem Lebenswerk von Prof. Dr. Rita Süssmuth zum Ausdruck gebracht.

title="Zur amtlichen Pressemitteilung"

url="https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell?id=217948"

/>

Weitere Informationen zum Staatsakt und zur offiziellen Anordnung sind über die Landesregierung abrufbar. Über den Inhalt des beigefügten Anhangs liegt keine nähere Spezifikation vor.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

Einfache Sprache