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Sexismus soll gesetzlich umfassender erfasst werden

Justizministerin Bernhardt plant Reformen für besseren Schutz vor verbaler und nicht-körperlicher Belästigung

Von Landesredaktion MV

Die Diskussion um Sexismus und dessen gesetzliche Behandlung bekommt neue Impulse: Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt thematisiert eine Lücke in der aktuellen Gesetzgebung. Ihrer Ansicht nach greifen die derzeit bestehenden Bestimmungen zu kurz, wenn es um nicht körperliche und verbale sexuelle Belästigung geht.

Bewertung der Gesetzeslage durch die Ministerin

Jacqueline Bernhardt stellt klar: „Nicht körperliche und verbale sexuelle Belästigung ist Sexismus.“ Damit hebt sie hervor, dass Sexismus nicht nur auf offensichtliche körperliche Übergriffe beschränkt ist, sondern auch durch Worte und Verhalten zum Ausdruck kommen kann. Laut Bernhardt besteht Nachholbedarf, was den gesetzlichen Schutz und die Definition solcher Handlungen angeht.

Hintergrund: Gesetzliche Lücken

Nach aktueller Rechtslage werden bestimmte Formen von Belästigung, insbesondere jene ohne körperlichen Kontakt, oft nicht ausreichend juristisch verfolgt. Dies kann dazu führen, dass Betroffene sich ungeschützt fühlen oder keine rechtlichen Schritte einleiten können.

Das Ministerium nimmt Stellung

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz nimmt die Problematik ernst und sieht Handlungsbedarf. Ziel ist es, auf politischer Ebene Diskussionen und Reformbestrebungen anzustoßen, damit ein wirksamerer Schutz gegen sämtliche Formen von Sexismus entsteht.

title="Zur Originalmeldung des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern"

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Die weiteren Entwicklungen und mögliche Gesetzesinitiativen werden mit Spannung erwartet. Die Frage, wie umfassend Sexismus juristisch geahndet werden kann, steht nun einmal mehr im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte.

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