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Umweltgenehmigung in der Mecklenburgischen Seenplatte veröffentlicht

STALU MS informiert transparent über Genehmigungsbescheid AB 53/25 – Bürgerbeteiligung weiterhin gewährleistet

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) hat den Genehmigungsbescheid ÄG 027/25 öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grundlage von § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV). Der Genehmigungsbescheid trägt die Nummer AB 53/25 und datiert auf den 01.12.2025.

Rechtlicher Rahmen der Bekanntmachung

Gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der ergänzenden Verordnung über das Genehmigungsverfahren ist das STALU MS verpflichtet, bestimmte Genehmigungsentscheidungen öffentlich bekannt zu machen. Diese Regelungen sorgen für Transparenz und ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, sich über umweltrelevante Entscheidungen zu informieren.

Details zur Veröffentlichung

Die Bekanntmachung informiert die Öffentlichkeit über den erteilten Genehmigungsbescheid. Anhänge oder weitere Dokumente werden in diesem Fall nicht mitgeliefert. Das Anliegen, alle Interessierten frühzeitig über relevante Vorgänge zu informieren, bleibt jedoch bestehen.

Zur vollständigen Meldung auf der Website des STALU MShttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=215858&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

Beteiligung und Informationsmöglichkeiten

Die Veröffentlichung solcher Bescheide unterstützt die Bürgerbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben. Durch die öffentliche Bekanntmachung erhalten Betroffene und Interessierte die Möglichkeit, sich über Inhalte und potenzielle Auswirkungen zu informieren.

Weitere Informationen und eventuelle künftige Beteiligungsmöglichkeiten werden rechtzeitig vom STALU MS bekanntgegeben. Die Bekanntmachung unterstreicht die Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

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