Sprache wählen

Wichtige Änderung bei Biogasanlage Breitenstein

STALU MS informiert über Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Von Landesredaktion MV

Die Biogasanlage Breitenstein steht vor einer wesentlichen Änderung. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) informiert über eine entsprechende Bekanntmachung unter Bezugnahme auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Rechtlicher Hintergrund der Änderung

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 19 sowie § 10 Absatz 3 und 4 BImSchG in Verbindung mit § 8 der 9. BImSchV. Diese gesetzlichen Vorgaben regeln das Genehmigungsverfahren für Anlagen, die potenziell Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft haben können.

Möglichkeiten zur Information und Beteiligung

Weitere Informationen zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage Breitenstein finden Interessierte auf der offiziellen Webseite des STALU MS. Dort sind Details zum Genehmigungsverfahren sowie aktuelle Bekanntmachungen verfügbar.

Weitere Informationen des STALU MShttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=213450&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

Akteneinsicht und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Bekanntmachung betont die Transparenz des Verfahrens. Die Öffentlichkeit hat damit die Möglichkeit, sich zu informieren und, falls vorgesehen, am weiteren Verfahren mitzuwirken.

Aktuell liegen keine weiteren Anhänge oder ergänzenden Dokumente zur Bearbeitung oder Einsicht vor. Die Entwicklung rund um die Biogasanlage Breitenstein bleibt damit weiterhin von besonderem Interesse für die Region und ihre Bewohner.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: