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Wichtige Änderungen an Biogasanlage Hermannshof geplant

STALU VP veröffentlicht Antragsunterlagen zur Bürgerbeteiligung am Verfahren nach BImSchG

Von Landesredaktion MV

Die Landwirtschaftliche Dienstleistung und Biogas Hermannshof GmbH plant wesentliche Änderungen an ihrer bestehenden Biogasanlage. Grundlage hierfür ist der § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), der entsprechende Verfahren zur Genehmigung bei maßgeblichen Umbauten oder Erweiterungen regelt.

Bekanntmachung gemäß BImSchG

Die aktuelle Bekanntmachung, veröffentlicht durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP), trägt die Nummer B 621 - 15.12.2025. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 10 Abs. 3 BImSchG werden das Vorhaben sowie die zugehörigen Antragsunterlagen öffentlich gemacht. Ziel der Veröffentlichung ist es, Transparenz im Genehmigungsverfahren zu schaffen und die Öffentlichkeit über die geplanten Änderungen zu informieren.

Wichtige Eckpunkte der Bekanntmachung

  • Wesentliche Änderung der Biogasanlage nach § 16 BImSchG

  • Durchführung und Veröffentlichung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP)

  • Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen

    Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Die Bekanntmachung und die Auslegung der Antragsunterlagen ermöglichen es interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich umfassend über das Vorhaben zu informieren und eventuell Bedenken oder Anregungen einzubringen. Dies ist ein fester Bestandteil im Ablauf solcher Genehmigungsverfahren und stärkt die öffentliche Kontrolle bei umweltrelevanten Projekten.

    Weiterführende Informationen

    Ausführliche Informationen zur Bekanntmachung und die vollständigen Unterlagen finden Sie beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern.

    title="Vollständige Bekanntmachung der Biogasanlage"

    url="https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/?id=216289&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle"

    subTitle="STALU VP – Alle Dokumente online einsehbar"

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    Aktuell liegen der Veröffentlichung keine weiteren Anhänge bei. Die nächste Phase im Verfahren wird sich aus den Rückmeldungen der Öffentlichkeit und den weiteren behördlichen Prüfungen ergeben.

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