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Windenergie in Wendorf genehmigt

Keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, endgültige Entscheidung steht noch aus

Von Landesredaktion MV

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In der Gemeinde Wendorf, Landkreis Vorpommern-Rügen, plant die SWS Natur GmbH die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen. Konkret handelt es sich dabei um zwei Anlagen (E2 und E3) sowie eine dritte vom Typ Enercon E-115 EP3 E4. Das Vorhaben weckt nicht nur regionales Interesse, sondern steht auch im Fokus umweltrechtlicher Begutachtung. Aktuell hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) dazu eine wegweisende Entscheidung getroffen.

Standort und technische Details der geplanten Anlagen

Die Windenergieanlagen sollen an den Standorten in den Gemarkungen Zitterpenningshagen, Flur 1, Flurstücke 131, 132, 141/5 und 142, im Außenbereich der Gemeinde Wendorf, realisiert werden. Die technischen Kennzahlen der geplanten Anlagen sind bemerkenswert:

  • Nabenhöhe: 92,00 Meter
  • Rotordurchmesser: 115,71 Meter
  • Nennleistung: 4,26 Megawatt (MW)
  • Damit tragen die geplanten Windenergieanlagen nicht nur zur lokalen Energiegewinnung bei, sondern stehen beispielhaft für moderne Windkrafttechnik in Mecklenburg-Vorpommern.

    Genehmigungsprozess und Umweltverträglichkeit

    Der Genehmigungsprozess startete mit Antragstellung am 30.11.2022, der Eingang erfolgte am 02.12.2022 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern. Eine entscheidende Frage war, ob das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich macht.

    Im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 2 UVPG wurde geprüft, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

    Wesentliche Entscheidungsgründe

    • Das Vorhaben unterschreitet die festgelegten Größenwerte für eine verpflichtende UVP.
    • Keine nachteiligen Auswirkungen auf Umweltqualitätsnormen von benachbarten Gebieten.
    • Emissionen, Immissionen und Lärm können technisch geregelt werden.
    • Maßnahmen zur Vermeidung oder Kompensation möglicher Umweltauswirkungen sind geplant.
    • Die Auswirkungen auf Baudenkmale und die UNESCO-Welterbe-Stadt Stralsund werden als vertretbar angesehen.
    • Es sind keine nachteiligen Effekte auf geschützte Biotope zu erwarten.
    • Auf Grundlage dieser Aspekte kam das StALU VP zu dem Schluss, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.

      Weiteres Vorgehen und behördliche Entscheidung

      Die endgültige Entscheidung über die Realisierung der Windenergieanlagen obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Diese prüft das Vorhaben gemäß den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes abschließend.

      Transparenz und Informationszugang

      Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Beteiligte können sich über den aktuellen Stand und die Details des Vorhabens informieren.

      Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommernhttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=209462&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

      Das geplante Windenergieprojekt in Wendorf zeigt exemplarisch, wie komplex die Genehmigung und Bewertung moderner Energieanlagen ist. Die Entscheidung gegen eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung markiert einen wichtigen Schritt und ermöglicht der Region, weiterhin an einer Energiewende mitzugestalten – unter Berücksichtigung von Umwelt- und Denkmalschutz sowie der Interessen der Bevölkerung.

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