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Windkraftanlagen in Klüß werden modernisiert

StALU Westmecklenburg passt Anlagentypen an – Details zur Änderung gemäß UVPG veröffentlicht

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat eine Bekanntmachung zur Änderung des Anlagentyps zweier Windkraftanlagen am Standort Klüß (WKA Brunow I) veröffentlicht. Grundlage dafür ist eine Mitteilung gemäß § 5 Abs. 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) vom 15. Dezember 2025. Die Änderung betrifft maßgeblich den technischen Aufbau und möglicherweise die Leistungsfähigkeit der betroffenen Windenergieanlagen.

Hintergrund der Änderung

Die Anpassung des Anlagentyps ist Teil einer laufenden Modernisierung und Optimierung der Windkraftinfrastruktur in der Region. Ziel ist es, aktuelle technische Standards zu erfüllen und die Energieerzeugung effizienter zu gestalten. Die Bekanntmachung trägt somit zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei.

Bekanntmachung und rechtliche Grundlagen

Die Entscheidung wurde vom StALU WM, dem für Westmecklenburg zuständigen Amt, unter der Nummer B67/25 am 11. Dezember 2025 veröffentlicht. Die Veröffentlichung dient der Information der Öffentlichkeit und ermöglicht die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten.

  • Behörde: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM)
  • Standort: Klüß (WKA Brunow I)
  • Bekanntmachungsnummer: B67/25
  • Datum der Veröffentlichung: 11.12.2025
  • Weitere Informationen und Zugang zu Unterlagen

    Die vollständige Bekanntmachung inklusive aller relevanten Details und einem Anhang ist auf der Website des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abrufbar.

    Bekanntmachung auf der offiziellen Webseitehttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=216462&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

    Zusätzlich steht ein Anhang für Interessierte zur Verfügung, der auf der genannten Website eingesehen werden kann.

    Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit

    Die öffentliche Bekanntmachung gemäß UVPG ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessensvertretern, sich aktiv in den Prozess einzubringen und etwaige Einwände oder Anregungen zu übermitteln. Diese Mitwirkung stärkt die Akzeptanz und ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Entscheidungsfindung im Bereich des Umweltschutzes.

    Die Modernisierung von Windkraftanlagen ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und einer zukunftsorientierten Energieversorgung in Westmecklenburg.

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