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Betreff: PM: Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Antrag künftig rechtzeitig stellen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Antrag künftig
rechtzeitig stellen
Sofortausstellung ab 6. August 2025 nicht mehr möglich
FM - Finanzministerium
Nr.: 32-25 - 01.08.2025
Ab dem 6. August 2025 können Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden.
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https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=213029&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle